Marius Borg Høiby akzeptiert Verlängerung der Haft
Marius Borg Høiby (29) wird keinen Einspruch gegen die Verlängerung seiner Untersuchungshaft erheben. Die norwegische Anklagebehörde fordert vier zusätzliche Wochen Haft mit elektronischer Fußfessel für den Sohn von Königin Mette-Marit (53). Sein Verteidiger Petar Sekulic bestätigte die Zustimmung seines Mandanten. Zunächst meldete "Nettavisen" dies, auch "VG" liegt eine Erklärung des Rechtsbeistands vor.
Die Zustimmung hängt mit einem wichtigen Termin zusammen. Høibys derzeitige Haftfrist endet am Montag, 7. September. Nur zwei Tage später, am Mittwoch, 9. September, findet um 13 Uhr im Osloer Dom die Trauerfeier für König Harald (1937-2026) statt.
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
"Er wünscht sich keinen Fokus darauf"
Der Verteidiger unterstreicht, dass die grundsätzliche Position seines Mandanten unverändert bleibe. Høiby sehe nach wie vor keine Wiederholungsgefahr, erklärte Sekulic gegenüber "Nettavisen". Angesichts der Umstände rund um den Tod des Monarchen stimme er der Verlängerung jedoch zu.
Gegenüber "VG" fügte der Anwalt hinzu, sein Mandant wolle keine Aufmerksamkeit auf das Haftverfahren lenken. "Er wünscht sich keinen Fokus und keinen Lärm rund um die Haftsache und stimmt deshalb zu", erläuterte Sekulic. In der Vergangenheit hatte Høiby mehrfach seine Freilassung beantragt.
Polizeianwältin Oda Karterud bestätigte den Antrag auf vier zusätzliche Wochen. Die Staatsanwaltschaft begründet dies weiterhin mit der Befürchtung, Høiby könnte erneut straffällig werden.
Karterud wies zudem darauf hin, dass die Anklagebehörde bereits bei früheren Anhörungen eine Fortführung der Untersuchungshaft bis zur Entscheidung des Berufungsgerichts über die Zulassung als naheliegend bezeichnet habe.
Die letzte Haftprüfung fand vor etwa drei Wochen statt. Damals hatte Høiby den Beschluss des Osloer Amtsgerichts angefochten, das Berufungsgericht lehnte seine Beschwerde jedoch ab. Die Frage der Wiederholungsgefahr stelle sich im Kern unverändert dar, hieß es zur Begründung.
Seit Juli mit elektronischer Überwachung auf Skaugum
Der 29-Jährige befindet sich seit Anfang Februar in Untersuchungshaft. Seit dem 13. Juli verbüßt er diese mit Fußfessel auf dem Anwesen Skaugum, wo er ein Gebäude auf dem Grundstück bewohnt und die Familie im Haupthaus besuchen darf. Genau diese Regelung soll nach Willen der Anklagebehörde bestehen bleiben.
In den vergangenen Tagen zeigte sich Høiby mehrfach in der Öffentlichkeit, nachdem die Polizei entsprechende Ausgänge bewilligt hatte. Am 27. August besuchte er König Harald im Rikshospitalet, als sich dessen Gesundheitszustand verschlechtert hatte. Nach dem Ableben des Königs erhielt er Genehmigungen für Besuche auf dem Hof Bygdøy sowie im Schloss. Am Montag begleitete er die Überführung des Sargs in die Schlosskapelle. Auch für die Beisetzung liegt die Erlaubnis vor.
Karterud erläuterte, bei einer Untersuchungshaft mit elektronischer Überwachung seien Ausgänge für verschiedene Anlässe grundsätzlich zulässig. Bei einem Todesfall in der engsten Familie sei dies nicht ungewöhnlich.
Berufungsverfahren gegen Urteil eingeleitet
Das Verfahren gegen Høiby erstreckte sich über sieben Wochen und wurde im Februar und März vor dem Osloer Amtsgericht verhandelt. Im Juni sprach das Gericht den 29-Jährigen in 34 Anklagepunkten schuldig und verhängte eine vierjährige Haftstrafe - unter anderem wegen zweier Vergewaltigungen sowie Misshandlung in nahen Beziehungen. In zwei weiteren Vergewaltigungsanklagen erfolgte ein Freispruch.
Gegen die Schuldsprüche wegen der beiden Vergewaltigungen und der Misshandlung seiner Ex-Partnerin hat Høiby Berufung eingelegt, das Urteil ist somit noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits hat das Berufungsgericht um Überprüfung gebeten, ob das Strafmaß angemessen hoch ausfällt. Die Freisprüche blieben unangetastet.
Staatsanwalt Sturla Henriksbø sprach sich zuletzt dafür aus, Høibys Berufung gar nicht erst zur Verhandlung zuzulassen. Aus den Beweisen sei eindeutig erkennbar, dass sie erfolglos bleiben werde, sagte er dem norwegischen Sender NRK. Für einen erneuten Prozess zu den Vergewaltigungsvorwürfen fehle daher jede Grundlage.