Hausarrest Marius Borg Høiby: Alle Regeln auf Skaugum erklärt
Der älteste Sohn von Kronprinzessin Mette-Marit (52) sitzt offiziell weiterhin in Untersuchungshaft. Marius Borg Høiby (29) muss jedoch vorerst nicht im Gefängnis bleiben, sondern darf mehrere Wochen mit einer elektronischen Fußfessel auf dem Familienanwesen Skaugum verbringen. Welche Auflagen gelten für ihn?
Wann begann der Hausarrest von Marius Borg Høiby?
Ein Gericht in Oslo hatte vergangenen Montag genehmigt, dass Høiby vier Wochen lang mit einer Fußfessel auf Skaugum bleiben darf. Am Dienstag wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft auf eine Berufung mit aufschiebender Wirkung verzichtet - Høiby durfte das Gefängnis verlassen. Noch am selben Tag erfolgte die Überführung in den Hausarrest. Über die geltenden Regeln auf Skaugum sprach die Boulevardzeitung "Verdens Gang" mit Tor Erik Larsen, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft des Strafvollzugsdienstes.
So zeigt sich das norwegische Königshaus auf Instagram:
Theoretisch wäre sogar eine Feier möglich
Ob Høiby Freunde auf dem Anwesen empfangen darf, hänge von der Gerichtsentscheidung ab. Grundsätzlich sei dies erlaubt. Selbst wenn es untersagt wäre, ließe sich das kaum kontrollieren, erläutert Larsen. Es gebe keine Wache vor dem Anwesen. Theoretisch könnte er sogar eine Feier veranstalten, da der erlaubte Bewegungsbereich viele Freiheiten biete. Alkohol wäre bei einer solchen Party jedoch tabu. Der Konsum sämtlicher Rauschmittel sei Høiby strikt verboten - unabhängig davon, ob legal oder illegal. Rauchen sei ihm gestattet, und es würden regelmäßig Drogentests durchgeführt.
Freier Zugang zu Internet und Smartphone
Zusätzlich habe Høiby zu Hause uneingeschränkten Zugriff auf alle verfügbaren elektronischen Geräte. Er dürfe sowohl das Internet als auch Mobiltelefone nutzen. Theoretisch könnte er sich damit auch Essen von einem Lieferdienst bestellen lassen.
Während seines Aufenthalts auf Skaugum könnte Høiby auch einer Beschäftigung nachgehen - sofern es sich um eine legale Tätigkeit handele. In einem Angestelltenverhältnis dürfte er zur Arbeit fahren, müsse aber bis zu einer festgelegten Uhrzeit zurückkehren. Eine selbstständige Tätigkeit sei ihm hingegen nicht gestattet.
Grundsätzlich dürfte Høiby auch Angehörige im Krankenhaus besuchen oder selbst zu Behandlungen gehen. Er müsse jedoch generell zu Hause bleiben, und seine Bewegungsfreiheit sei auf einen bestimmten Radius um eine Basisstation begrenzt. Vermutlich kann er daher auch Teile des Gartens auf dem Anwesen nutzen. Zudem sei es möglich, eine Genehmigung zu beantragen, die ihm etwa auf dem Weg zur Arbeit oder zu einem Krankenbesuch auch das Einkaufen ermöglichen würde.
Wie geht es im Fall Høiby weiter?
Die gesamte Strafe im Hausarrest abzusitzen, sei nach aktuellem Stand nicht möglich, wird erklärt. Der Sohn von Mette-Marit befindet sich bereits seit Februar in Untersuchungshaft. Das Bezirksgericht Oslo verurteilte ihn im Juni unter anderem wegen zweifacher Vergewaltigung, Körperverletzung und Misshandlung in einer engen Beziehung zu vier Jahren Haft. Von zwei weiteren Vergewaltigungsvorwürfen wurde er freigesprochen. Da Høiby Teile des Urteils angefochten hat, ist es noch nicht rechtskräftig.
Seit der Urteilsverkündung saß er in einem Gefängnis in der Kommune Bærum. Seine Verteidiger hatten zuvor bereits beantragt, die Untersuchungshaft mit elektronischer Fußfessel auf Skaugum verbringen zu dürfen - was das Gericht zunächst ablehnte. Die jetzige Entscheidung folgte auf eine Lungentransplantation bei seiner Mutter Mette-Marit. Diese hatte 2018 öffentlich gemacht, an chronischer Lungenfibrose zu leiden. Der Eingriff wurde notwendig, da sich ihr Gesundheitszustand zuletzt erheblich verschlechtert hatte. Am Dienstag teilte der Palast mit, dass die Kronprinzessin das Krankenhaus inzwischen verlassen hat.