Lästern im Job: Mehr als jeder Zweite spricht regelmäßig über Kollegen oder den Chef
Ob nervige Angewohnheiten, fragwürdige Entscheidungen oder der Führungsstil des Chefs: Im Berufsalltag gibt es viele Anlässe, sich über andere auszutauschen. Doch wie oft wird dabei tatsächlich gelästert? Eine bundesweite Befragung im Auftrag von "Antenne Bayern" durch das Marktforschungsinstitut ifak liefert eine deutliche Antwort: 53 Prozent der Beschäftigten lästern mindestens einmal im Monat über Kollegen oder Vorgesetzte.
Fast jeder Fünfte (19 Prozent) lästert mindestens einmal täglich. Elf Prozent tun dies einmal am Tag, acht Prozent sogar mehrmals täglich. Immerhin 44 Prozent sagen, dass sie im Job überhaupt nicht lästern.
Bayern lästert besonders häufig
Regional zeigen sich deutliche Unterschiede. In Bayern geben lediglich 33 Prozent der Befragten an, nie über Kollegen oder den Chef zu lästern. 27 Prozent tun es einmal im Monat, 20 Prozent einmal pro Woche und zwölf Prozent einmal täglich. Sieben Prozent lästern sogar mehrmals am Tag.
Auch das Alter spielt offenbar eine Rolle: Unter den 14- bis 29-jährigen Beschäftigten sagen nur 30 Prozent, dass sie niemals über Kollegen oder Vorgesetzte lästern. Bei den über 50-Jährigen liegt dieser Anteil dagegen bei 51 Prozent.
Die Ergebnisse stammen aus der repräsentativen Befragungsreihe "Hand aufs Herz" von "Antenne Bayern". Für die Auswertung zum Thema Lästern wurden 530 Voll- und Teilzeitbeschäftigte befragt.
Wann Lästern im Job rechtlich problematisch wird
Nicht jedes Lästern hat automatisch rechtliche Konsequenzen. Doch wer sich abfällig über den Chef oder Kollegen äußert, sollte vorsichtig sein: Beleidigungen, schwere persönliche Herabwürdigungen oder ehrverletzende Aussagen können arbeitsrechtliche Folgen haben - im Extremfall sogar eine Kündigung. Entscheidend sind dabei unter anderem der Inhalt der Äußerung, der Zusammenhang und die Umstände des Einzelfalls.
Besonders heikel wird es, wenn abfällige Bemerkungen in Teamchats oder E-Mails festgehalten und weitergeleitet werden. Auch vermeintlich private Gespräche können Konsequenzen haben, wenn sie nicht vertraulich bleiben. Je nach Schwere des Vorfalls kann eine Abmahnung gerechtfertigt sein; bei gravierenden Pflichtverletzungen kommt unter Umständen auch eine fristlose Kündigung infrage.
Allerdings gilt: Nicht jede kritische Bemerkung über Vorgesetzte oder Kollegen ist automatisch ein Kündigungsgrund. Beschäftigte dürfen Missstände ansprechen und Entscheidungen kritisieren. Entscheidend ist, ob die Äußerungen eine Grenze überschreiten, etwa durch Beleidigungen oder massive persönliche Angriffe. Wer Ärger im Job hat, sollte deshalb sachlich bleiben und Probleme möglichst konstruktiv ansprechen.