(LK ABG) Ruhestörung eskaliert: Frau droht Nachbarin mit Gewalt (0264967/2026)
Altenburg.
Altenburg (ots) - Wegen anhaltender Ruhestörung und einer ausgesprochenen Bedrohung kam es am Abend des 15. Oktober 2026 zu zwei Polizeieinsätzen in der Nordstraße in Altenburg.
Drei Anwohner meldeten lautes Schreien und wiederholtes Klopfen gegen eine Wand durch zwei Bewohner. Die eingesetzten Polizeibeamten sprachen die Beteiligten an und drohten für den Fall weiterer Störungen entsprechende Folgemaßnahmen an.
Nachdem die Beamten den Einsatz beendet hatten, setzten die beiden alkoholisierten Beteiligten ihr Verhalten jedoch fort. Bei einem erneuten Polizeieinsatz schrie eine 37-jährige deutsche Frau hinter der noch geschlossenen Wohnungstür mutmaßlich in Richtung der Nachbarwohnung, dass sie der Nachbarin nach dem Weggang der Polizei ins Gesicht schlagen werde.
Aufgrund der fortgesetzten Ruhestörung und der ausgesprochenen Gewaltandrohung nahmen die Beamten die Frau in Unterbindungsgewahrsam, um weitere Störungen und mögliche Straftaten zu verhindern.
Gegen die Beteiligten wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Äußerung der Frau wird strafrechtlich geprüft.(KB)
Drei Anwohner meldeten lautes Schreien und wiederholtes Klopfen gegen eine Wand durch zwei Bewohner. Die eingesetzten Polizeibeamten sprachen die Beteiligten an und drohten für den Fall weiterer Störungen entsprechende Folgemaßnahmen an.
Nachdem die Beamten den Einsatz beendet hatten, setzten die beiden alkoholisierten Beteiligten ihr Verhalten jedoch fort. Bei einem erneuten Polizeieinsatz schrie eine 37-jährige deutsche Frau hinter der noch geschlossenen Wohnungstür mutmaßlich in Richtung der Nachbarwohnung, dass sie der Nachbarin nach dem Weggang der Polizei ins Gesicht schlagen werde.
Aufgrund der fortgesetzten Ruhestörung und der ausgesprochenen Gewaltandrohung nahmen die Beamten die Frau in Unterbindungsgewahrsam, um weitere Störungen und mögliche Straftaten zu verhindern.
Gegen die Beteiligten wurden entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Äußerung der Frau wird strafrechtlich geprüft.(KB)
Quelle: Thüringen