Zoll deckt Schwarzarbeit in Plauen auf / Mobiler Dachdecker muss 2700 Euro Strafe zahlen
Wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen hat das Amtsgericht Chemnitz gegen einen 49-jährigen Dachdecker aus Plauen einen Strafbefehl mit einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen verhängt.
Erfurt/Plauen (ots) - Der Tagessatz wurde auf 30 Euro festgesetzt, die Gesamtgeldstrafe beträgt 2700 Euro.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2019 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, indem er diese nicht zur Sozialversicherung anmeldete und keine Sozialversicherungsbeiträge abführte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 22.600 Euro.
Den Ermittlungen ging eine Verkehrskontrolle der Polizei voraus, bei der Arbeitnehmer des 49-Jährigen angetroffen wurden, die auf dem Weg zu einer Baustelle waren. Die anschließende Überprüfung durch den Zoll ergab, dass die Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Außerdem lagen Anzeigen von Bauherren vor, die sich über die mangelhafte Ausführung ihrer Dachreparaturen beschwerten.
Der Verurteilte akquirierte seine Aufträge mobil beim Kunden im Raum Plauen und Hof, indem er seine Dachdeckerleistungen direkt an der Haustür gegen Barzahlung anbot.
Der Strafbefehl wurde im Sommer 2026 rechtskräftig.
Im Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz und des Hauptzollamtes Erfurt konnte dem rechtskräftig Verurteilten nachgewiesen werden, dass er in den Jahren 2019 bis 2023 mehrere Arbeitnehmer "schwarz" beschäftigte, indem er diese nicht zur Sozialversicherung anmeldete und keine Sozialversicherungsbeiträge abführte. Hierdurch entstand den Sozialversicherungsträgern ein Schaden von rund 22.600 Euro.
Den Ermittlungen ging eine Verkehrskontrolle der Polizei voraus, bei der Arbeitnehmer des 49-Jährigen angetroffen wurden, die auf dem Weg zu einer Baustelle waren. Die anschließende Überprüfung durch den Zoll ergab, dass die Arbeitnehmer nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Außerdem lagen Anzeigen von Bauherren vor, die sich über die mangelhafte Ausführung ihrer Dachreparaturen beschwerten.
Der Verurteilte akquirierte seine Aufträge mobil beim Kunden im Raum Plauen und Hof, indem er seine Dachdeckerleistungen direkt an der Haustür gegen Barzahlung anbot.
Der Strafbefehl wurde im Sommer 2026 rechtskräftig.
Quelle: Thüringen