Urlaubskasse wegen Pfändung erleichtert
© Grenzkontrolle der Bundespolizei am Flughafen Erfurt-Weimar
Grenzkontrolle der Bundespolizei am Flughafen Erfurt-Weimar
In der zurückliegenden Nacht kamen die Passagiere eines Fluges, der von Erfurt-Weimar aus in Richtung Türkei abheben sollte, zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle.
Erfurt, Flughafen Erfurt-Weimar (ots) - Für einen 40-jährigen geriet dieses Vorhaben zunächst in Stocken.
Bundespolizisten stellten bei dessen Kontrolle fest, dass die Thüringer Justiz eine Vermögensabschöpfung gegen den Deutschen erlassen hatte.
Der Reisende konnte die geforderte Geldsumme in Höhe von 500 Euro vor Ort begleichen. Damit hat er nicht nur den ihn betreffenden strafrechtlichen Teil abgegolten, sondern auch seine geplante Reise in die Türkei antreten können, auch wenn die Urlaubskasse durch diese Zahlung ungeplant erleichtert wurde.
Bundespolizisten stellten bei dessen Kontrolle fest, dass die Thüringer Justiz eine Vermögensabschöpfung gegen den Deutschen erlassen hatte.
Der Reisende konnte die geforderte Geldsumme in Höhe von 500 Euro vor Ort begleichen. Damit hat er nicht nur den ihn betreffenden strafrechtlichen Teil abgegolten, sondern auch seine geplante Reise in die Türkei antreten können, auch wenn die Urlaubskasse durch diese Zahlung ungeplant erleichtert wurde.
Quelle: Thüringen