Wieder Verstöße am Bahnübergang trotz Anwesenheit der Polizei
Gestern Nachmittag überwachten Bundespolizisten den Bahnübergang Große Kemper Straße in Glückstadt.
Glückstadt (ots) - Hier war es in der Vergangenheit wiederholt zu Verstößen gegen die Wartepflicht gekommen.
Zwei Bundespolizisten standen am Bahnübergang als ein junger Mann gegen die Wartepflicht verstieß und trotz rotem Lichtzeichen und sich senkender Schranken über den Bahnübergang am Glückstädter Bahnhof lief. Die Beamten schritten sofort ein. Der 17-Jährige wurden über die Gefahren im Bahnbereich belehrt.
Nur kurze Zeit später wurde eine 76-jährige Frau gestoppt, die bei gelbem Licht kurz stoppte und dann trotz der Anwesenheit der beiden Polizisten den Bahnübergang überquerte. Die Frau stritt ihr Fehlverhalten ab.
Fünfzehn Minuten später wurde ein 55-jähriger angehalten, der mit seinem Fahrrad trotz Rotlicht den Bahnübergang überquerte. Auch er wurde eindringlich belehrt.
Alle drei Personen erwarten nun Bußgeldverfahren (bis zu 240,- Euro).
Die Bundespolizei appelliert in diesem Zusammenhang: Überqueren sie einen Bahnübergang nur, wenn kein Rotlicht leuchtet. Bereits das gelbe Blinklicht weist darauf hin, dass sich die Schranken in Kürze senken und eine Zugdurchfahrt unmittelbar bevorsteht. Sollten Sie noch schnell "rübergehen" wollen, so spielen Sie mit Ihrem Leben.
Zwei Bundespolizisten standen am Bahnübergang als ein junger Mann gegen die Wartepflicht verstieß und trotz rotem Lichtzeichen und sich senkender Schranken über den Bahnübergang am Glückstädter Bahnhof lief. Die Beamten schritten sofort ein. Der 17-Jährige wurden über die Gefahren im Bahnbereich belehrt.
Nur kurze Zeit später wurde eine 76-jährige Frau gestoppt, die bei gelbem Licht kurz stoppte und dann trotz der Anwesenheit der beiden Polizisten den Bahnübergang überquerte. Die Frau stritt ihr Fehlverhalten ab.
Fünfzehn Minuten später wurde ein 55-jähriger angehalten, der mit seinem Fahrrad trotz Rotlicht den Bahnübergang überquerte. Auch er wurde eindringlich belehrt.
Alle drei Personen erwarten nun Bußgeldverfahren (bis zu 240,- Euro).
Die Bundespolizei appelliert in diesem Zusammenhang: Überqueren sie einen Bahnübergang nur, wenn kein Rotlicht leuchtet. Bereits das gelbe Blinklicht weist darauf hin, dass sich die Schranken in Kürze senken und eine Zugdurchfahrt unmittelbar bevorsteht. Sollten Sie noch schnell "rübergehen" wollen, so spielen Sie mit Ihrem Leben.
Quelle: Schleswig-Holstein