Fahrzeug überschlägt sich auf der A61 - Fahrer eines anderen PKW ohne Führerschein und mit Haftbefehl unterwegs
Am Samstag, 31.10.2026, kam es um 17:17 Uhr auf der A61 auf der Richtungsfahrbahn Koblenz zu einem Verkehrsunfall, bei dem zwei Personen leicht verletzt wurden.
Zotzenheim (ots) - Eine 32-jährige Fahrzeugführerin kam mit ihrem PKW auf Höhe von Kilometer 302 aus bislang ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab. Das Fahrzeug kollidierte mit der Schutzplanke, überschlug sich und kam schließlich im angrenzenden Gebüsch zum Stillstand. Die Fahrerin sowie ihre Beifahrerin wurden leicht verletzt und wurden zur weiteren Behandlung in ein umliegendes Krankenhaus gebracht. Das Fahrzeug erlitt ein Totalschaden und wurde durch einen Abschleppdienst abgeschleppt.
Im Rahmen der Unfallaufnahme fiel den eingesetzten Beamten ein weiterer PKW auf, dessen Beifahrer die Unfallstelle filmte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem lag gegen ihn ein offener Haftbefehl vor, der durch Zahlung abgewendet werden konnte.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, bei Unfällen das Filmen und Fotografieren der Unfallstelle zu unterlassen. Das sogenannte "Gaffen" verletzt nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Unfallbeteiligten, sondern kann auch Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindern und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.
Im Rahmen der Unfallaufnahme fiel den eingesetzten Beamten ein weiterer PKW auf, dessen Beifahrer die Unfallstelle filmte. Bei der anschließenden Kontrolle stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Zudem lag gegen ihn ein offener Haftbefehl vor, der durch Zahlung abgewendet werden konnte.
Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, bei Unfällen das Filmen und Fotografieren der Unfallstelle zu unterlassen. Das sogenannte "Gaffen" verletzt nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Unfallbeteiligten, sondern kann auch Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindern und die Sicherheit im Straßenverkehr gefährden.
Quelle: Rheinland-Pfalz