Polizeilicher Schusswaffengebrauch gegen einen Hund - 2. Nachtragsmeldung
Nachtrag zur Pressemeldung vom 12.10.2026: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/6369706 Nachdem am Abend des 10.10.2026 ein Hund durch einen Schuss eines Polizeibeamten verstarb, hat das Polizeipräsidium Rheinpfalz unmittelbar die Ermittlungen zur Aufklärung des Sachverhalts aufgenommen.
Ludwigshafen (ots) - Diese werden von einer neutralen Dienststelle der Behörde (Interne Ermittlungen) geführt. Gegen die beiden eingesetzten Polizeibeamten wird wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt ermittelt, und gegen den Beamten, der den Schuss abgegeben hat, darüber hinaus wegen einer Straftat nach dem Tierschutzgesetz.
Sowohl die beiden Polizeibeamten, als auch der 36-jährige Hundehalter lassen sich anwaltschaftlich vertreten und äußern sich derzeit nicht zur Sache.
Durch die mittlerweile durchgeführten Ermittlungen konnte bislang folgender Geschehensablauf rekonstruiert werden:
Die Polizei wurde am 10.10.2026, gegen 20:20 Uhr, alarmiert, da ein stark alkoholisierter Mann in einer Gaststätte in der Kallstadter Straße einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben soll. Der Täter verließ die Gaststätte vor Eintreffen der Polizei zu Fuß. Er soll einen kleinen Hund mitgeführt haben.
Gegen 20:40 Uhr wollten die beiden oben genannten Polizeibeamten im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen den 36-Jährigen mit seinem Hund auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße als möglichen Tatverdächtigen kontrollieren.
Da die Beamten nach einem Mann mit Schusswaffe fahndeten, sollte der 36-Jährige aus Eigensicherungsgründen unter Vorhalt der Dienstwaffe kontrolliert werden. Bereits zu Beginn der Kontrollmaßnahme kam es zur Schussabgabe, wobei der Hund getroffen wurde.
Bei der anschließenden Kontrolle und Fesselung wehrte sich der Hundehalter, wodurch er und die beiden Polizeibeamten leicht verletzt wurden. Der Polizeibeamte, der den Schuss abgegeben hatte, sicherte den Hundehalter am Boden, während der zweite Polizeibeamte versuchte, mit Mullbinden die blutende Schusswunde des Hundes zu stoppen.
In der Folge trafen weitere Polizeikräfte am Einsatzort ein. Der bis dahin am Boden liegende Hundehalter konnte gegen 20:55 Uhr aufstehen und sollte gegen 21 Uhr vom Rettungsdienst untersucht werden. Dies lehnte er jedoch ab. Gegen 21:15 Uhr traf die alarmierte Tierrettung ein und brachte den Hund in eine Tierklinik, wo er schließlich verstarb. Im Laufe der weiteren Ermittlungen konnte der Hundehalter zeitnah als Tatverdächtiger der Bedrohung ausgeschlossen werden. Daher konnte die Person gegen 21:45 Uhr vor Ort entlassen werden.
Am 11.10.2026 wurde ein polizeilicher Pressebericht zu diesem Sachverhalt veröffentlicht. Durch einen internen Übermittlungsfehler wurde in dieser fälschlicherweise der 36-Jährige als Tatverdächtiger der vorherigen Bedrohung mit Schusswaffe bezeichnet. Dieser Umstand fiel erst bei einer erneuten Prüfung am Folgetag auf, weshalb die Meldung von uns auch korrigiert wurde. Das Polizeipräsidium verfügt über grundsätzlich bewährte Prüfmechanismen, um mögliche Fehler in polizeilichen Pressemeldungen zu verhindern. Dies hat in diesem Fall leider nicht, wie sonst üblich, funktioniert. Diesen Umstand bedauern wir sehr. Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere internen Abläufe zur Veröffentlichung von Pressemeldungen auf Optimierungsbedarfe hin zu überprüfen.
Im Polizeiberuf müssen Einsatzkräfte unter hohem Zeit- und Entscheidungsdruck in oft unübersichtlichen und gefährlichen Lagen handeln. Insbesondere kritische Einsätze werden deshalb beim Polizeipräsidium Rheinpfalz konsequent und strukturiert nachbereitet. Dadurch sollen Abläufe analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert werden, um mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und verhindern zu können. Dies geschieht auch bei diesem Einsatz. Die Nachbereitung wird in diesem Fall zudem durch speziell geschulte Einsatztrainer unterstützt.
Der Polizeibeamte, der den Schuss abgegeben hat, verrichtet derzeit keinen Außendienst. Er soll zudem ein individuelles Schieß- und Einsatztraining absolvieren.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Prüfung und Bewertung in Vorlage gebracht. Bei einem festgestellten Fehlverhalten der Polizeibeamten werden neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.
Derzeit erreichen uns eine Vielzahl an Eingaben betroffener Menschen, welche sich eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes wünschen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen berechtigten Anspruch an eine transparent und vertrauenswürdig handelnde Polizei. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden und arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung des Vorfalls.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz und auch der betroffene Polizeibeamte möchten erneut ihr Bedauern über den Tod des Hundes und die damit verbundenen Folgen für den Hundehalter aussprechen.
Sowohl die beiden Polizeibeamten, als auch der 36-jährige Hundehalter lassen sich anwaltschaftlich vertreten und äußern sich derzeit nicht zur Sache.
Durch die mittlerweile durchgeführten Ermittlungen konnte bislang folgender Geschehensablauf rekonstruiert werden:
Die Polizei wurde am 10.10.2026, gegen 20:20 Uhr, alarmiert, da ein stark alkoholisierter Mann in einer Gaststätte in der Kallstadter Straße einen Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht haben soll. Der Täter verließ die Gaststätte vor Eintreffen der Polizei zu Fuß. Er soll einen kleinen Hund mitgeführt haben.
Gegen 20:40 Uhr wollten die beiden oben genannten Polizeibeamten im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen den 36-Jährigen mit seinem Hund auf einem unbeleuchteten Parkplatz in der Batschkastraße als möglichen Tatverdächtigen kontrollieren.
Da die Beamten nach einem Mann mit Schusswaffe fahndeten, sollte der 36-Jährige aus Eigensicherungsgründen unter Vorhalt der Dienstwaffe kontrolliert werden. Bereits zu Beginn der Kontrollmaßnahme kam es zur Schussabgabe, wobei der Hund getroffen wurde.
Bei der anschließenden Kontrolle und Fesselung wehrte sich der Hundehalter, wodurch er und die beiden Polizeibeamten leicht verletzt wurden. Der Polizeibeamte, der den Schuss abgegeben hatte, sicherte den Hundehalter am Boden, während der zweite Polizeibeamte versuchte, mit Mullbinden die blutende Schusswunde des Hundes zu stoppen.
In der Folge trafen weitere Polizeikräfte am Einsatzort ein. Der bis dahin am Boden liegende Hundehalter konnte gegen 20:55 Uhr aufstehen und sollte gegen 21 Uhr vom Rettungsdienst untersucht werden. Dies lehnte er jedoch ab. Gegen 21:15 Uhr traf die alarmierte Tierrettung ein und brachte den Hund in eine Tierklinik, wo er schließlich verstarb. Im Laufe der weiteren Ermittlungen konnte der Hundehalter zeitnah als Tatverdächtiger der Bedrohung ausgeschlossen werden. Daher konnte die Person gegen 21:45 Uhr vor Ort entlassen werden.
Am 11.10.2026 wurde ein polizeilicher Pressebericht zu diesem Sachverhalt veröffentlicht. Durch einen internen Übermittlungsfehler wurde in dieser fälschlicherweise der 36-Jährige als Tatverdächtiger der vorherigen Bedrohung mit Schusswaffe bezeichnet. Dieser Umstand fiel erst bei einer erneuten Prüfung am Folgetag auf, weshalb die Meldung von uns auch korrigiert wurde. Das Polizeipräsidium verfügt über grundsätzlich bewährte Prüfmechanismen, um mögliche Fehler in polizeilichen Pressemeldungen zu verhindern. Dies hat in diesem Fall leider nicht, wie sonst üblich, funktioniert. Diesen Umstand bedauern wir sehr. Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere internen Abläufe zur Veröffentlichung von Pressemeldungen auf Optimierungsbedarfe hin zu überprüfen.
Im Polizeiberuf müssen Einsatzkräfte unter hohem Zeit- und Entscheidungsdruck in oft unübersichtlichen und gefährlichen Lagen handeln. Insbesondere kritische Einsätze werden deshalb beim Polizeipräsidium Rheinpfalz konsequent und strukturiert nachbereitet. Dadurch sollen Abläufe analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten identifiziert werden, um mögliche Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und verhindern zu können. Dies geschieht auch bei diesem Einsatz. Die Nachbereitung wird in diesem Fall zudem durch speziell geschulte Einsatztrainer unterstützt.
Der Polizeibeamte, der den Schuss abgegeben hat, verrichtet derzeit keinen Außendienst. Er soll zudem ein individuelles Schieß- und Einsatztraining absolvieren.
Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) zur Prüfung und Bewertung in Vorlage gebracht. Bei einem festgestellten Fehlverhalten der Polizeibeamten werden neben möglichen strafrechtlichen Konsequenzen auch disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft.
Derzeit erreichen uns eine Vielzahl an Eingaben betroffener Menschen, welche sich eine umfassende Aufklärung des Sachverhaltes wünschen. Die Bürgerinnen und Bürger haben einen berechtigten Anspruch an eine transparent und vertrauenswürdig handelnde Polizei. Diesem Anspruch wollen wir gerecht werden und arbeiten mit Hochdruck an der Aufklärung des Vorfalls.
Das Polizeipräsidium Rheinpfalz und auch der betroffene Polizeibeamte möchten erneut ihr Bedauern über den Tod des Hundes und die damit verbundenen Folgen für den Hundehalter aussprechen.
Quelle: Rheinland-Pfalz