Öffentlichkeitsfahndung nach vermisster 78-Jähriger Frau
Seit Mittwoch, 28.10.2026, wird eine in Ludwigshafen am Rhein wohnende 78-Jährige vermisst.
Ludwigshafen am Rhein (ots) - Sie verließ am Mittwoch gegen 10:30 Uhr ihre Wohnanschrift. Zuletzt wurde die Vermisste in der Luitpoldstraße in 67063 Ludwigshafen am Rhein gesehen. Seitdem ist ihr Aufenthaltsort unbekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die 78-Jährige in einer hilflosen Lage befindet. Durch die bisherigen polizeilichen Maßnahmen konnte sie nicht aufgefunden werden, so dass wir die Öffentlichkeit um Mithilfe bitten.
Beschreibung der 78-Jährigen:
-1,60 m
-korpulente Statur
-hellgraue kurze Haare
-Flieder-farbige Strickweste
-Langarm T-Shirt mit Querstreifen in weiß/blau/lila
-Dunkle Stoffhose
-Türkis farbige Turnschuhe oder Hausschuhe
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 963 25250 an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 zu wenden. Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Beschreibung der 78-Jährigen:
-1,60 m
-korpulente Statur
-hellgraue kurze Haare
-Flieder-farbige Strickweste
-Langarm T-Shirt mit Querstreifen in weiß/blau/lila
-Dunkle Stoffhose
-Türkis farbige Turnschuhe oder Hausschuhe
Zeugen, die Hinweise auf den Aufenthalt der Vermissten geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 0621 963 25250 an die Polizeiinspektion Ludwigshafen 2 zu wenden. Wenn Sie die Vermisste sehen, behalten Sie diesen bitte im Blick und verständigen Sie über den Notruf 110 die Polizei!
HINWEIS:
Die Veröffentlichung des Bildes der Vermissten erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung im Rahmen der Gefahrenabwehr. Sofern der Zweck nicht mehr gegeben ist, bitten wir die Medien, insbesondere die Onlinemedien, das veröffentlichte Bild zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte zu löschen.
Quelle: Rheinland-Pfalz