Geldstrafe nach Widerstand
Am 30.11.2025 unterstützten Polizeikräfte eine Rettungsdienstbesatzung bei einem Einsatz mit einer stark alkoholisierten Person.
Wachenheim a.d. Weinstraße (ots) - Der zu dem Zeitpunkt 75-jährige Mann verweigerte jegliche Personalienangaben, weswegen er zur Identitätsfeststellung nach Ausweispapieren durchsucht werden sollte. Hiergegen wehrte er sich, weshalb er gefesselt werden sollte. Bei der Fesselung trat er nach einem Beamten und sperrte sich aktiv gegen die Fixierung.
Das Amtsgericht Bad Dürkheim erließ nun einen Strafbefehl wegen Widerstandshandlung in Tateinheit mit Tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und setzte eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro (100 Tagessätze á 40 Euro) fest.
Das Amtsgericht Bad Dürkheim erließ nun einen Strafbefehl wegen Widerstandshandlung in Tateinheit mit Tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte und setzte eine Geldstrafe in Höhe von 4.000 Euro (100 Tagessätze á 40 Euro) fest.
Quelle: Rheinland-Pfalz