Mainz - In Unterwäsche auf Parkplatz - Mann sperrt sich aus Auto aus
Nur mit Unterwäsche bekleidet stand ein Mann am frühen Dienstagmorgen auf einem Parkplatz und versuchte verzweifelt seinen Kleinbus zu öffnen; ein Automobilclub rettet ihn.
Mainz (ots) - Gegen 7:30 Uhr wird der Polizei am Dienstagmorgen über Notruf mitgeteilt, dass ein Mann in Unterwäsche auf einem Parkplatz in Mainz-Mombach neben einem Auto steht. Die Außentemperatur lag zu diesem Zeitpunkt bei rund 8 Grad Celsius, es war bedeckt und regnete leicht. Der Mitteiler mutmaßte, dass der Mann Opfer eines Diebstahls aus seinem PKW geworden sein könnte und sorgte sich.
Eine Streife der Polizei Mainz suchte die Einsatzörtlichkeit sofort auf und traf auf einen frierenden Durchreisenden, der in seinem Kleinbus übernachtet und sich nun aus seinem Auto ausgesperrt hatte. Der Schlüssel lag im Innenraum und die Türen waren verschlossen. Damit der 66-jährige Mann nicht weiter frieren musste, wurde ihm eine Fleecedecke aus dem Streifenwagen ausgehändigt, die ihn wärmte, bis der Mitarbeiter eines beauftragten Unternehmens eines Automobilclubs das Fahrzeug öffnen konnte.
Die Überprüfung seiner Dokumente bestätigte seine Angaben.
Hinweis: Das Übernachten auf Parkplätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es sei denn, es dient der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit um eine Reise fortzusetzen. Dabei muss das Fahrzeug dauerhaft abfahrbereit sein, andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden. Das Aufstellen von Campingmöbeln oder mehr widerspricht dieser Auslegung.
Eine Streife der Polizei Mainz suchte die Einsatzörtlichkeit sofort auf und traf auf einen frierenden Durchreisenden, der in seinem Kleinbus übernachtet und sich nun aus seinem Auto ausgesperrt hatte. Der Schlüssel lag im Innenraum und die Türen waren verschlossen. Damit der 66-jährige Mann nicht weiter frieren musste, wurde ihm eine Fleecedecke aus dem Streifenwagen ausgehändigt, die ihn wärmte, bis der Mitarbeiter eines beauftragten Unternehmens eines Automobilclubs das Fahrzeug öffnen konnte.
Die Überprüfung seiner Dokumente bestätigte seine Angaben.
Hinweis: Das Übernachten auf Parkplätzen ist grundsätzlich nicht erlaubt. Es sei denn, es dient der Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit um eine Reise fortzusetzen. Dabei muss das Fahrzeug dauerhaft abfahrbereit sein, andere Verkehrsteilnehmer dürfen nicht behindert werden. Das Aufstellen von Campingmöbeln oder mehr widerspricht dieser Auslegung.
Quelle: Rheinland-Pfalz