Ingewahrsamnahme nach mehreren Polizeieinsätzen
Im Laufe des Donnerstags beschäftigte ein 27-jähriger Mann die Polizei mit mehreren Einsätzen im Bereich der Haifa-Allee, Kurmainzstraße und Flugplatzstraße.
Mainz (ots) - Zunächst fiel der Mann an einer Tankstelle als Ladendieb auf, nachdem er zwei Flaschen Bier entwendet hatte. Wenig später meldeten Passanten über Notruf eine Person, die mit geballten Fäusten auf der Straße stehe und sich vor Autos stelle. Gegen 18 Uhr gingen schließlich weitere Meldungen ein, wonach ein Mann Passanten am Gutenberg-Center belästige und anschreie.
Eine Polizeistreife konnte den 27-Jährigen schließlich vor Ort antreffen und seine Personalien feststellen. Aufgrund seines sprunghaften und störenden Verhaltens erteilten ihm die Beamten einen Platzverweis.
Etwa eine halbe Stunde später musste eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 3 erneut ausrücken, da der Mann wieder Passanten belästigen und anschreien sowie sich vor Autos stellen würde.
Zunächst erklärte sich der Mann bereit, im Beisein der Polizei mit dem Bus nach Hause zu fahren. Dort pöbelte er letztlich auch noch den Busfahrer an. Daraufhin nahmen ihn die Einsatzkräfte in Gewahrsam. Die Nacht verbrachte der 27-Jährige bis zu seiner Ausnüchterung in einer Polizeizelle und hat nun mit einem entsprechenden Ermittlungsverfahren zu rechnen.
Eine Polizeistreife konnte den 27-Jährigen schließlich vor Ort antreffen und seine Personalien feststellen. Aufgrund seines sprunghaften und störenden Verhaltens erteilten ihm die Beamten einen Platzverweis.
Etwa eine halbe Stunde später musste eine Streife der Polizeiinspektion Mainz 3 erneut ausrücken, da der Mann wieder Passanten belästigen und anschreien sowie sich vor Autos stellen würde.
Zunächst erklärte sich der Mann bereit, im Beisein der Polizei mit dem Bus nach Hause zu fahren. Dort pöbelte er letztlich auch noch den Busfahrer an. Daraufhin nahmen ihn die Einsatzkräfte in Gewahrsam. Die Nacht verbrachte der 27-Jährige bis zu seiner Ausnüchterung in einer Polizeizelle und hat nun mit einem entsprechenden Ermittlungsverfahren zu rechnen.
Quelle: Rheinland-Pfalz