Haftbefehl bei Verkehrskontrolle festgestellt
Im Rahmen einer nächtlichen Verkehrskontrolle am 09.10.2026, in der Mainzer Altstadt wurden die Insassen des kontrollierten Autos überprüft.
Mainz (ots) - Bei einer Abfrage in den polizeilichen Datensystemen
stellten die eingesetzten Beamten fest, dass gegen einen 40-Jährigen
Wiesbadener ein Haftbefehl vorlag.
Da der 40-Jährige vor Ort die Geldstrafe zur Abwendung des
bestehenden Haftbefehls nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl
vollstreckt und der Mann in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Verkehrskontrollen dienen nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern
ermöglichen es der Polizei auch, Personalien zu kontrollieren und auf
bestehende Fahndungen bzw. Haftbefehle zu überprüfen.
stellten die eingesetzten Beamten fest, dass gegen einen 40-Jährigen
Wiesbadener ein Haftbefehl vorlag.
Da der 40-Jährige vor Ort die Geldstrafe zur Abwendung des
bestehenden Haftbefehls nicht begleichen konnte, wurde der Haftbefehl
vollstreckt und der Mann in eine Justizvollzugsanstalt verbracht.
Verkehrskontrollen dienen nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern
ermöglichen es der Polizei auch, Personalien zu kontrollieren und auf
bestehende Fahndungen bzw. Haftbefehle zu überprüfen.
Quelle: Rheinland-Pfalz