Gemeinsamer Kontrolltag "Jugendschutz"
Am Mittwochnachmittag (23.09.2026) führte die Polizeiinspektion Linz am Rhein, unter Beteiligung der Ordnungsämter der Verbandsgemeinden Bad Hönningen, Linz am Rhein und Unkel, des Vollzugsdienstes der Kreisverwaltung Neuwied, sowie des Kreisjugendamtes Neuwied, eine gemeinsame Kontrolle zur Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes durch.
Linz am Rhein (ots) - Im Zentrum der Kontrollen lagen
örtliche Verkaufsstellen für Alkoholika, Tabakwaren und andere
jugendgefährdende Substanzen.
Die Kontrollen fanden durch sogenannte "Testkäufe" statt, bei welchen
drei 17-jährige Polizeischüler versuchten, in den jeweiligen
Verkaufsstellen jugendgefährdende Substanzen zu erwerben.
Im Bereich der drei Verbandsgemeinden wurden insgesamt 16
Verkaufsstellen kontrolliert. Bei mehreren der Verkaufsstellen kam es zu
einer Abgabe jugendgefährdender Substanzen an die Testkäufer.
In den vielen Fällen wurde weder nach dem Alter der Käufer gefragt,
noch wurde sich der Personalausweis vorzeigen lassen.
Im Falle einer verbotswidrigen Abgabe jugendgefährdender Substanzen
sieht das Jugendschutzgesetz eine Sanktionierung des entsprechenden
Verkäufers, aber auch gleichzeitig eine Sanktionierung des
Gewerbetreibenden vor.
Die Verantwortung zur Durchführung von Schulungen der Käufer, aber
auch zur Implementierung von technischen Vorrichtungen, welche eine
Abgabe von jugendgefährdenden Substanzen an Minderjährige verhindern,
liegt beim Gewerbetreibenden.
Demzufolge wurde in allen neun Fällen, in welchen eine Abgabe
erfolgte, ein Bußgeldverfahren gegen die Gewerbetreibenden
eingeleitet. Der Regelbußgeldsatz liegt hier bei 1.000EUR.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der
eigentliche Jugendschutz bereits an der Supermarktkasse beginnt und
den Verkaufsstellen und deren Mitarbeitern somit eine
außerordentliche Verantwortung zum Jugendschutz obliegt.
Auf Grund dessen werden seitens der beteiligten Behörden weitere
derartige Kontrollen angekündigt, welche erneut empfindliche
Bußgelder nach sich ziehen könnten.
örtliche Verkaufsstellen für Alkoholika, Tabakwaren und andere
jugendgefährdende Substanzen.
Die Kontrollen fanden durch sogenannte "Testkäufe" statt, bei welchen
drei 17-jährige Polizeischüler versuchten, in den jeweiligen
Verkaufsstellen jugendgefährdende Substanzen zu erwerben.
Im Bereich der drei Verbandsgemeinden wurden insgesamt 16
Verkaufsstellen kontrolliert. Bei mehreren der Verkaufsstellen kam es zu
einer Abgabe jugendgefährdender Substanzen an die Testkäufer.
In den vielen Fällen wurde weder nach dem Alter der Käufer gefragt,
noch wurde sich der Personalausweis vorzeigen lassen.
Im Falle einer verbotswidrigen Abgabe jugendgefährdender Substanzen
sieht das Jugendschutzgesetz eine Sanktionierung des entsprechenden
Verkäufers, aber auch gleichzeitig eine Sanktionierung des
Gewerbetreibenden vor.
Die Verantwortung zur Durchführung von Schulungen der Käufer, aber
auch zur Implementierung von technischen Vorrichtungen, welche eine
Abgabe von jugendgefährdenden Substanzen an Minderjährige verhindern,
liegt beim Gewerbetreibenden.
Demzufolge wurde in allen neun Fällen, in welchen eine Abgabe
erfolgte, ein Bußgeldverfahren gegen die Gewerbetreibenden
eingeleitet. Der Regelbußgeldsatz liegt hier bei 1.000EUR.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass der
eigentliche Jugendschutz bereits an der Supermarktkasse beginnt und
den Verkaufsstellen und deren Mitarbeitern somit eine
außerordentliche Verantwortung zum Jugendschutz obliegt.
Auf Grund dessen werden seitens der beteiligten Behörden weitere
derartige Kontrollen angekündigt, welche erneut empfindliche
Bußgelder nach sich ziehen könnten.
Quelle: Rheinland-Pfalz