Fahrradfahrer mit über 2 Promille unterwegs
Gegen 22:12 Uhr meldete ein aufmerksamer Zeuge einen Radfahrer im Stadtgebiet von Westerburg, welcher erhebliche Schlangenlinien fuhr.
Westerburg (ots) - Der 33-jährige Radfahrer konnte schließlich von den Polizeibeamten unweit des Meldeorts festgestellt werden. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,2 Promille. Daraufhin wurde ihm eine Blutprobe entnommen und es erfolgte die Einleitung eines Strafverfahrens.
Promillegrenzen auf dem Fahrrad:
Radfahrende, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Rad unterwegs sind, begehen eine Straftat nach § 316 StGB und müssen sich in einem Strafverfahren verantworten. In diesen Fällen kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen.
Promillegrenzen auf dem Fahrrad:
Radfahrende, die mit 1,6 Promille und mehr auf dem Rad unterwegs sind, begehen eine Straftat nach § 316 StGB und müssen sich in einem Strafverfahren verantworten. In diesen Fällen kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis folgen.
Quelle: Rheinland-Pfalz