Quad-Fahrer ohne Helm, Versicherungsschutz und Fahrerlaubnis gestoppt
Am 02.10.2026 gegen 17:45 Uhr fiel den eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten ein Quad-Fahrer auf, der ohne Helm unterwegs war.
Mutterstadt (ots) - Bei der anschließenden Verkehrskontrolle stellten die Beamten fest, dass an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Nach weiteren Überprüfungen erhärtete sich der Verdacht, dass für das Kraftfahrzeug kein gültiger Versicherungsschutz besteht. Zudem liegt für das Quad keine Zulassung bzw. Erlaubnis zur Nutzung im öffentlichen Verkehrsraum vor. Aufgrund dessen, sowie fehlender Fahrzeugpapiere konnte der genaue Fahrzeugtyp vor Ort nicht geklärt werden, so dass darüber hinaus der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis besteht. Gegen den Fahrer wurden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz