E-Scooter-Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln gefahren
Am Mittwochabend (30.09.2026) gegen 20:20 Uhr wurde ein E-Scooter-Fahrer in der Herzog-Otto-Straße einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Schifferstadt (ots) - Anlass für die Kontrolle war das blaue Versicherungskennzeichen am E-Scooter, welches für das aktuelle Jahr nicht zulässig ist. Im Verlauf der Verkehrskontrolle stellten die Polizeibeamten beim 25-jährigen Fahrer Anzeichen für den Konsum von Betäubungsmitteln fest.
Der 25-jährige wurde anschließend zur Polizeidienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Eine Strafanzeige sowie eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde wurden gefertigt. Dem Halter des E-Scooters droht nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Für das Jahr 2026 muss die Farbe des Versicherungskennzeichen schwarz sein.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme
von Personen ist daher verboten. -E-Scooter müssen einen Radweg,
einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser
vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem
E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema
Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf
nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Der 25-jährige wurde anschließend zur Polizeidienststelle gebracht, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.
Eine Strafanzeige sowie eine Mitteilung an die Fahrerlaubnisbehörde wurden gefertigt. Dem Halter des E-Scooters droht nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Für das Jahr 2026 muss die Farbe des Versicherungskennzeichen schwarz sein.
E-Scooter sind gerade in Städten ein beliebtes Fortbewegungsmittel. Viele kennen die Regeln zur Nutzung eines E-Scooters jedoch nicht. Beachten Sie daher die Hinweise Ihrer Polizei für eine sichere Fahrt mit dem E-Scooter:
-Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Ein Führerschein ist
nicht erforderlich. Allerdings sollten Einsteiger das Fahren mit dem
E-Scooter an einem Ort mit wenig oder keinem Straßenverkehr üben.
-Ein E-Scooter darf bauartbedingt nur 20 Stundenkilometer schnell
fahren. -Für den E-Scooter muss eine gültige Betriebserlaubnis
vorliegen. Eine Haftpflicht sowie ein Versicherungskennzeichen sind
Pflicht. -E-Scooter sind nur für eine Person ausgelegt. Die Mitnahme
von Personen ist daher verboten. -E-Scooter müssen einen Radweg,
einen Schutzstreifen oder einen Radfahrstreifen benutzen, wenn dieser
vorhanden ist. Ansonsten müssen sie auf die Straße ausweichen.
Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu! -Während der Fahrt mit einem
E-Scooter ist die Benutzung eines Smartphones verboten. -Beim Thema
Alkohol gelten die gleichen Grenzwerte wie bei Autofahrern. Es darf
nicht unter Drogeneinfluss gefahren werden.
Quelle: Rheinland-Pfalz