Bilanz der zweiten Verkehrssicherheitswoche der PI Schifferstadt: Über 400 Verstöße: auf Geschwindigkeitsbeschränkungen und die Anschnallpflicht wird teilweise wenig Wert gelegt
Während der zweiten Verkehrssicherheitswoche der Polizeiinspektion Schifferstadt wurden im Zeitraum vom 19.10. bis 25.10.2026 im Rahmen der Verkehrssicherheitsarbeit verstärkt Kontrollen im gesamten Dienstgebiet durchgeführt.
Mittlerer Rhein-Pfalz-Kreis (ots) - Im genannten Zeitraum waren täglich bis zu neun Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt eingesetzt, an zwei Tagen unterstützt von Kräften der Bereitschaftspolizei.
Die Bilanz von mehr als 400 festgestellten Verstößen an 6 Tagen zeigt, dass Verkehrskontrollen auch künftig erforderlich bleiben:
Zu Beginn der Woche wurden an den Vormittagen nach dem Ende der Herbstferien vor allem Schulwegkontrollen durchgeführt. Hierbei lag der Schwerpunkt neben der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern bei der Nutzung von E-Scootern. Insgesamt konnte dabei eine positive Bilanz gezogen werden. Die Jugendlichen hielten sich fast durchweg an die geltenden Vorschriften in Bezug auf das Fahren mit E-Scootern.
An dieser Stelle möchte die Polizei auch die überwiegend vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern loben. Lediglich zwei der kontrollierten Eltern mussten aufgrund nicht ausreichender gesicherter Kinder sanktioniert werden.
Weniger erfreulich sah jedoch die weitere Bilanz der Woche aus:
Bei insgesamt 5 eingerichteten Kontrollstellen zur Messung der gefahrenen Geschwindigkeiten mussten außerhalb geschlossener Ortschaften 132 Verstöße festgestellt und geahndet werden. Unrühmlicher Spitzenreiter war hier eine gefahrene Geschwindigkeit von 112 km/h bei erlaubten 70 km/h. Abzüglich einer entsprechenden Toleranz von 3 % wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit somit um 38 km/h überschritten was ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich zog. Weitere Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führten zu Bußgeldern in Höhe von 175 Euro, 150 Euro, oder im Falle von einer Überschreitung von 21 - 25 km/h zu 100 Euro und ebenfalls jeweils ein Punkt in Flensburg.
Es mussten ferner 62 Gurt- und 29 Handyverstöße sanktioniert werden.
Bei drei Fahrzeugführern musste ein Ermittlungsverfahren wegen der Beeinflussung durch Alkohol oder Betäubungsmitteln eingeleitet werden.
Eine Verkehrsteilnehmerin wurde am Samstagabend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte bereits beim Herantreten an das Fahrzeug Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginneren festgestellt werden. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten zudem typische Anzeichen (Ausfallerscheinungen) für den Konsum von Alkohol erlangt werden. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und führte zu einem Ergebnis von 1,85 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Da der Führerschein nicht mitgeführt wurde, wurde dieser zunächst nicht beschlagnahmt. Dies wird im Nachgang durch die zuständige Staatsanwaltschaft und das Gericht erfolgen.
Gegen zwei weitere Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Bei einem der beiden Fahrzeugführer reagierte der Drogenvortest bereits vor Ort positiv auf THC.
Weiterhin wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen den entsprechenden Fahrzeughalter wurde zudem eine Anzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.
Darüber hinaus konnten zwei E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt werden. Daher wurden zwei Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Bei der Überprüfung eines Fahrzeugführers wurde festgestellt, dass zwei offene Haftbefehle bestehen. Die Inhaftierung konnte durch die Bezahlung der zugrunde liegenden Strafen in Höhe von insgesamt 3732 Euro abgewendet werden.
In der gesamten Kontrollwoche wurden zudem insgesamt 96 Mängelberichte bzw. Kontrollaufforderungen ausgehändigt. Diese wurden hauptsächlich wegen nicht mitgeführter Dokumente oder aufgrund von Fahrzeugmängeln und nicht mitgeführten Ausrüstungsgegenständen, wie Warnweste, Warndreieck und des Verbandskastens ausgestellt.
Die betroffenen Fahrzeugführern müssen innerhalb einer angemessenen Frist die Dokumente oder die fehlenden Gegenstände vorlegen bzw. den Fahrzeugmangel beseitigen. Bei einer nicht fristgerechten Vorlage erfolgen weitere Maßnahmen durch die Führerschein- oder Zulassungsstelle.
Im Rahmen der Nachtdienste wurden zudem im gesamten Dienstgebiet zusätzlich Kontrollen im Hinblick auf Wohnungseinbrüche durchgeführt, um so auch das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu verstärken. Gerade zu Beginn der "dunklen Jahreszeit" wird die Polizei auch weiterhin ein besonderes Augenmerk hierauf richten.
Die Kontrollmaßnahmen wurden bei der Bevölkerung überwiegend positiv wahrgenommen.
Im Rahmen der ständig fortgeführten Verkehrssicherheitsarbeit werden auch in Zukunft Kontrollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Die Bilanz von mehr als 400 festgestellten Verstößen an 6 Tagen zeigt, dass Verkehrskontrollen auch künftig erforderlich bleiben:
Zu Beginn der Woche wurden an den Vormittagen nach dem Ende der Herbstferien vor allem Schulwegkontrollen durchgeführt. Hierbei lag der Schwerpunkt neben der ordnungsgemäßen Sicherung von Kindern bei der Nutzung von E-Scootern. Insgesamt konnte dabei eine positive Bilanz gezogen werden. Die Jugendlichen hielten sich fast durchweg an die geltenden Vorschriften in Bezug auf das Fahren mit E-Scootern.
An dieser Stelle möchte die Polizei auch die überwiegend vorschriftsmäßige Sicherung von Kindern loben. Lediglich zwei der kontrollierten Eltern mussten aufgrund nicht ausreichender gesicherter Kinder sanktioniert werden.
Weniger erfreulich sah jedoch die weitere Bilanz der Woche aus:
Bei insgesamt 5 eingerichteten Kontrollstellen zur Messung der gefahrenen Geschwindigkeiten mussten außerhalb geschlossener Ortschaften 132 Verstöße festgestellt und geahndet werden. Unrühmlicher Spitzenreiter war hier eine gefahrene Geschwindigkeit von 112 km/h bei erlaubten 70 km/h. Abzüglich einer entsprechenden Toleranz von 3 % wurde die erlaubte Höchstgeschwindigkeit somit um 38 km/h überschritten was ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro und ein Punkt in Flensburg nach sich zog. Weitere Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit führten zu Bußgeldern in Höhe von 175 Euro, 150 Euro, oder im Falle von einer Überschreitung von 21 - 25 km/h zu 100 Euro und ebenfalls jeweils ein Punkt in Flensburg.
Es mussten ferner 62 Gurt- und 29 Handyverstöße sanktioniert werden.
Bei drei Fahrzeugführern musste ein Ermittlungsverfahren wegen der Beeinflussung durch Alkohol oder Betäubungsmitteln eingeleitet werden.
Eine Verkehrsteilnehmerin wurde am Samstagabend einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte bereits beim Herantreten an das Fahrzeug Alkoholgeruch aus dem Fahrzeuginneren festgestellt werden. Im Rahmen der Verkehrskontrolle konnten zudem typische Anzeichen (Ausfallerscheinungen) für den Konsum von Alkohol erlangt werden. Ein Atemalkoholtest bestätigte den Verdacht und führte zu einem Ergebnis von 1,85 Promille. Der Fahrzeugschlüssel wurde sichergestellt. Da der Führerschein nicht mitgeführt wurde, wurde dieser zunächst nicht beschlagnahmt. Dies wird im Nachgang durch die zuständige Staatsanwaltschaft und das Gericht erfolgen.
Gegen zwei weitere Fahrzeugführer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln eingeleitet. Bei einem der beiden Fahrzeugführer reagierte der Drogenvortest bereits vor Ort positiv auf THC.
Weiterhin wurde eine Strafanzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen den entsprechenden Fahrzeughalter wurde zudem eine Anzeige wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gefertigt.
Darüber hinaus konnten zwei E-Scooter ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt werden. Daher wurden zwei Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.
Bei der Überprüfung eines Fahrzeugführers wurde festgestellt, dass zwei offene Haftbefehle bestehen. Die Inhaftierung konnte durch die Bezahlung der zugrunde liegenden Strafen in Höhe von insgesamt 3732 Euro abgewendet werden.
In der gesamten Kontrollwoche wurden zudem insgesamt 96 Mängelberichte bzw. Kontrollaufforderungen ausgehändigt. Diese wurden hauptsächlich wegen nicht mitgeführter Dokumente oder aufgrund von Fahrzeugmängeln und nicht mitgeführten Ausrüstungsgegenständen, wie Warnweste, Warndreieck und des Verbandskastens ausgestellt.
Die betroffenen Fahrzeugführern müssen innerhalb einer angemessenen Frist die Dokumente oder die fehlenden Gegenstände vorlegen bzw. den Fahrzeugmangel beseitigen. Bei einer nicht fristgerechten Vorlage erfolgen weitere Maßnahmen durch die Führerschein- oder Zulassungsstelle.
Im Rahmen der Nachtdienste wurden zudem im gesamten Dienstgebiet zusätzlich Kontrollen im Hinblick auf Wohnungseinbrüche durchgeführt, um so auch das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu verstärken. Gerade zu Beginn der "dunklen Jahreszeit" wird die Polizei auch weiterhin ein besonderes Augenmerk hierauf richten.
Die Kontrollmaßnahmen wurden bei der Bevölkerung überwiegend positiv wahrgenommen.
Im Rahmen der ständig fortgeführten Verkehrssicherheitsarbeit werden auch in Zukunft Kontrollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit erfolgen.
Quelle: Rheinland-Pfalz