13. Jähriger auf Roller ohne entsprechende Berechtigung
Im Rahmen der allgemeinen Streifentätigkeit konnten Beamte der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 am Abend des 04.10.2026 einen dreizehnjährigen Rollerfahrer in der Mundenheimerstraße kontrollieren, welcher nicht berechtigt war, ein solches Fahrzeug zu führen.
Ludwigshafen-Süd (ots) - Dieser führte die Beamten zu seiner Wohnanschrift um dort seine angebliche Berechtigung vorzuweisen. Den Polizeikräften wurde dort dann eine offenkundig gefälschte Prüfbescheinigung aushändigt, welche entsprechend sichergestellt wurde. Entsprechende Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz