Ungültige ausländische Fahrerlaubnis
Am Samstagnachmittag (10.10.2026) gegen 16:20 Uhr wurde ein 20-jähriger Pkw-Fahrer in der Horststraße in Landau aufgrund seiner auffälligen Fahrweise einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Landau (ots) - Bei der Prüfung seiner mitgeführten Dokumente konnte er lediglich einen internationalen Führerschein ohne den ebenfalls mitzuführenden originalen Führerschein vorzeigen. Da der Fahrzeugführer zudem bereits seit längerer Zeit über einen festen Wohnsitz in der Europäischen Union verfügte und sein Führerschein von einem sogenannten Drittstaat außerhalb der Europäischen Union ausgestellt wurde, war er in Deutschland nicht mehr zum Führen des Fahrzeugs berechtigt.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Es wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
Quelle: Rheinland-Pfalz