Landau - Verkehrskontrollen
Am Vormittag des 27.10.2026 führten Kräfte der Polizeiinspektion Landau eine Standkontrolle im Bereich der Queichheimer Brücke durch.
Landau (ots) - Innerhalb von knapp zwei Stunden mussten sieben Fahrzeugführer beanzeigt werden, da sie während der Fahrt ihr Mobiltelefon benutzten. Sie müssen mit einem Bußgeld in Höhe von jeweils 100 Euro sowie einem Punkt im Fahreignungsregister rechnen. Darüber hinaus wurden sieben Kontrollaufforderungen und Mängelberichte ausgestellt.
Zudem führten die Einsatzkräfte eine Geschwindigkeitsmessung auf der L509 im Bereich Wollmesheim durch. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wurden innerhalb einer Stunde 18 Fahrzeugführer festgestellt, die zu schnell unterwegs waren. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 92 km/h. Den betreffenden Fahrzeugführer erwarten ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
In den Abendstunden kontrollierte die Polizei außerdem die Einhaltung des bestehenden Nachtfahrverbots für Lastkraftwagen auf der B10. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein ausländischer Lkw-Fahrer nicht über die erforderliche Ausnahmegenehmigung verfügte. Gegen ihn wurde eine Anzeige erstattet. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro erhoben.
Zudem führten die Einsatzkräfte eine Geschwindigkeitsmessung auf der L509 im Bereich Wollmesheim durch. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h wurden innerhalb einer Stunde 18 Fahrzeugführer festgestellt, die zu schnell unterwegs waren. Die höchste gemessene Geschwindigkeit betrug 92 km/h. Den betreffenden Fahrzeugführer erwarten ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro sowie ein Punkt im Fahreignungsregister.
In den Abendstunden kontrollierte die Polizei außerdem die Einhaltung des bestehenden Nachtfahrverbots für Lastkraftwagen auf der B10. Dabei stellten die Beamten fest, dass ein ausländischer Lkw-Fahrer nicht über die erforderliche Ausnahmegenehmigung verfügte. Gegen ihn wurde eine Anzeige erstattet. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro erhoben.
Quelle: Rheinland-Pfalz