Kreis Viersen: Polizei informiert auf Wochenmärkten über Schutz vor Taschendiebstahl
Taschendiebe nutzen häufig dichtes Gedränge, kurze Unachtsamkeiten oder Situationen, in denen Menschen abgelenkt sind.
Kreis Viersen (ots) - Um Bürgerinnen und Bürger für das Thema zu sensibilisieren und über einfache Schutzmaßnahmen zu informieren, beteiligt sich das Team der Kriminalprävention und Opferschutz der Polizei Viersen auch in diesem Jahr an den Präventionstagen mit dem Thema Taschendiebstahl.
Dazu besucht die Polizei die Wochenmärkte in St. Tönis und Kempen. Gemeinsam mit den örtlich zuständigen Beamtinnen und Beamten des Bezirksdienstes stehen die Präventionskräfte für Gespräche zur Verfügung und informieren über typische Vorgehensweisen von Taschendieben. Interessierte können sich außerdem darüber informieren, wie sie ihre Wertsachen im Alltag besser schützen und das Risiko eines Taschendiebstahls verringern können.
Die Polizei ist an folgenden Terminen mit einem Informationsstand vor Ort:
Donnerstag, 8. Oktober 2026, 10 bis 12 Uhr in St. Tönis, Hochstraße
Freitag, 9. Oktober 2026, 10 bis 12 Uhr in Kempen, Buttermarkt
Die Polizei lädt die Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, am Informationsstand vorbeizukommen, Fragen zu stellen und sich persönlich beraten zu lassen. /rb (868)
Dazu besucht die Polizei die Wochenmärkte in St. Tönis und Kempen. Gemeinsam mit den örtlich zuständigen Beamtinnen und Beamten des Bezirksdienstes stehen die Präventionskräfte für Gespräche zur Verfügung und informieren über typische Vorgehensweisen von Taschendieben. Interessierte können sich außerdem darüber informieren, wie sie ihre Wertsachen im Alltag besser schützen und das Risiko eines Taschendiebstahls verringern können.
Die Polizei ist an folgenden Terminen mit einem Informationsstand vor Ort:
Donnerstag, 8. Oktober 2026, 10 bis 12 Uhr in St. Tönis, Hochstraße
Freitag, 9. Oktober 2026, 10 bis 12 Uhr in Kempen, Buttermarkt
Die Polizei lädt die Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, am Informationsstand vorbeizukommen, Fragen zu stellen und sich persönlich beraten zu lassen. /rb (868)
Quelle: Nordrhein-Westfalen