Radfahrer mit 1,3 und 1,7 Promille unterwegs
In der Nacht von Freitag (30. Oktober) auf Samstag (31.
Sankt Augustin (ots) - Oktober) erwischte eine Polizeistreife in Sankt Augustin zwei alkoholisierte Radfahrer.
Die Beiden waren gegen 00:30 Uhr auf der Hauptstraße aus Richtung Niederpleis kommend in Fahrtrichtung Buisdorf unterwegs. Dabei steuerten die Männer ihre unbeleuchteten Zweiräder in Schlangenlinien. Die Polizeibeamten sprachen die Radler aus dem Streifenwagen heraus an und forderten sie zum Anhalten auf. Der Aufforderung kamen die Hennefer nicht nach, sondern wendeten und fuhren in entgegengesetzte Richtung davon.
Die Polizisten folgten im Streifenwagen. Es schlossen sich weitere Fluchtversuche der jungen Männer an, bis sie schließlich gestoppt und kontrolliert werden konnten.
Dabei nahmen die Beamten jeweils deutlichen Alkoholgeruch, verwaschene Aussprache und Gleichgewichtsprobleme wahr.
Freiwillige Atemalkoholtests ergaben Werte von 1,3 und 1,7 Promille.
Die beiden Männer im Alter von 19 und 20 Jahren wurden mit zu einer Polizeiwache genommen, wo ein Arzt ihnen eine Blutprobe entnahm.
Die Alkoholsünder müssen sich nun in Strafanzeigen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Die Polizei weist darauf hin, dass für Radfahrende ein Wert von 1,6 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit gilt. Das bedeutet, dass man mit einem solchen Alkoholwert auf dem Fahrrad in jedem Fall eine Straftat begeht. Zeigt man hingegen Ausfallerscheinungen wie beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, reicht auch schon ein Wert von 0,3 Promille.
Schützen Sie sich und andere, indem Sie auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichten und im Zweifel nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. (Uhl) #Leben
Die Beiden waren gegen 00:30 Uhr auf der Hauptstraße aus Richtung Niederpleis kommend in Fahrtrichtung Buisdorf unterwegs. Dabei steuerten die Männer ihre unbeleuchteten Zweiräder in Schlangenlinien. Die Polizeibeamten sprachen die Radler aus dem Streifenwagen heraus an und forderten sie zum Anhalten auf. Der Aufforderung kamen die Hennefer nicht nach, sondern wendeten und fuhren in entgegengesetzte Richtung davon.
Die Polizisten folgten im Streifenwagen. Es schlossen sich weitere Fluchtversuche der jungen Männer an, bis sie schließlich gestoppt und kontrolliert werden konnten.
Dabei nahmen die Beamten jeweils deutlichen Alkoholgeruch, verwaschene Aussprache und Gleichgewichtsprobleme wahr.
Freiwillige Atemalkoholtests ergaben Werte von 1,3 und 1,7 Promille.
Die beiden Männer im Alter von 19 und 20 Jahren wurden mit zu einer Polizeiwache genommen, wo ein Arzt ihnen eine Blutprobe entnahm.
Die Alkoholsünder müssen sich nun in Strafanzeigen wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr verantworten.
Die Polizei weist darauf hin, dass für Radfahrende ein Wert von 1,6 Promille als absolute Fahruntüchtigkeit gilt. Das bedeutet, dass man mit einem solchen Alkoholwert auf dem Fahrrad in jedem Fall eine Straftat begeht. Zeigt man hingegen Ausfallerscheinungen wie beispielsweise das Fahren in Schlangenlinien, reicht auch schon ein Wert von 0,3 Promille.
Schützen Sie sich und andere, indem Sie auf übermäßigen Alkoholkonsum verzichten und im Zweifel nicht mehr aktiv am Straßenverkehr teilnehmen. (Uhl) #Leben
Quelle: Nordrhein-Westfalen