261013-1: Polizeikräfte stellen getunten E-Scooter sicher
Aufmerksamer Passant stoppte Verdächtigen Polizeikräfte haben am Montagnachmittag (12. Oktober) einen E-Scooterfahrer (14) in Pulheim kontrolliert.
Pulheim (ots) - Ein aufmerksamer Zeuge hatte den flüchtigen Jugendlichen bis zum Eintreffen der Uniformierten festgehalten. Der 14-Jährige steht im Verdacht ohne Versicherungsschutz und ohne Fahrerlaubnis einen unversicherten E-Scooter gefahren zu haben.
Gegen 17.50 Uhr beabsichtigten Polizeikräfte einen E-Scooterfahrer auf der Venloer Straße im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Der Jugendliche versuchte zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen und fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf die Polizeibeamten zu. Beim Versuch den E-Scooterfahrer zu ergreifen verletzte sich eine Polizeibeamtin leicht. Der Zweiradfahrer fuhr daraufhin weiter und versuchte zu flüchten. Ein aufmerksamer Passant sah den Vorfall und stoppte den 14-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei.
Die hinzugekommenen Polizistinnen und Polizisten stellten fest, dass der E-Scooter schneller fahren kann, als es rechtlich erlaubt ist. Zudem hatte der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen. Eine für diesen getunten E-Scooter nunmehr erforderliche Fahrerlaubnis, besaß der Beschuldigte nicht. Die Einsatzkräfte fertigten eine Strafanzeige, stellen den E-Scooter sicher und übergaben den Jugendlichen an eine Erziehungsberechtigte.
Die Beamtinnen und Beamten des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen
Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Scooter für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreichen kann, entfällt deren Straßenzulassung. Die E-Scooter dürfen dann nicht mehr geführt werden (ob mit oder ohne Fahrerlaubnis). (rei)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
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Gegen 17.50 Uhr beabsichtigten Polizeikräfte einen E-Scooterfahrer auf der Venloer Straße im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle anzuhalten. Der Jugendliche versuchte zunächst, sich der Kontrolle zu entziehen und fuhr mit hoher Geschwindigkeit auf die Polizeibeamten zu. Beim Versuch den E-Scooterfahrer zu ergreifen verletzte sich eine Polizeibeamtin leicht. Der Zweiradfahrer fuhr daraufhin weiter und versuchte zu flüchten. Ein aufmerksamer Passant sah den Vorfall und stoppte den 14-Jährigen bis zum Eintreffen der Polizei.
Die hinzugekommenen Polizistinnen und Polizisten stellten fest, dass der E-Scooter schneller fahren kann, als es rechtlich erlaubt ist. Zudem hatte der E-Scooter kein Versicherungskennzeichen. Eine für diesen getunten E-Scooter nunmehr erforderliche Fahrerlaubnis, besaß der Beschuldigte nicht. Die Einsatzkräfte fertigten eine Strafanzeige, stellen den E-Scooter sicher und übergaben den Jugendlichen an eine Erziehungsberechtigte.
Die Beamtinnen und Beamten des Verkehrskommissariats haben die Ermittlungen aufgenommen
Grundsätzlich sind in Deutschland nur E-Scooter für den Verkehr zugelassen, die auf 20 km/h gedrosselt sind. Wurde die Drosselung manipuliert, damit der E-Scooter auch höhere Geschwindigkeiten erreichen kann, entfällt deren Straßenzulassung. Die E-Scooter dürfen dann nicht mehr geführt werden (ob mit oder ohne Fahrerlaubnis). (rei)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen