261002-5: Zeugensuche nach Fund von Blutspuren an Holzhütte im Königsdorfer Wald
Derzeit keine Hinweise auf Straftaten Am Sonntagmorgen (27. September) sind Polizeikräfte zu einem Einsatz in den Königsdorfer Wald bei Pulheim gefahren.
Rhein-Erft-Kreis (ots) - Zwei Spaziergänger hatten gegen 8.50 Uhr verdächtige Feststellungen an einer dortigen Schutzhütte gemacht und die Polizei zum Bereich der Straße "Zum Sonnenberg" gerufen.
Die alarmierten Einsatzkräfte stellten an den Sitzmöglichkeiten einer Hütte "An der Himmelsleiter" eine rote Flüssigkeit fest. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Kriminalkommissariats 11 nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Die Polizistinnen und Polizisten leiteten umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Neben einer Hundestaffel kam ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.
Laut ersten Erkenntnissen handelt es sich bei der roten Flüssigkeit um Blut. Den Ermittlerinnen und Ermittlern liegen derzeit keine Hinweise auf eine zugrunde liegende Straftat in Zusammenhang mit diesen Blutanhaftungen vor. Ob es sich um menschliches oder tierisches Blut handelt, ist ebenfalls Bestandteil der Ermittlungen. (rei)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: [email protected]
Original-Content von: Polizei Rhein-Erft-Kreis, übermittelt durch news aktuell
Die alarmierten Einsatzkräfte stellten an den Sitzmöglichkeiten einer Hütte "An der Himmelsleiter" eine rote Flüssigkeit fest. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Kriminalkommissariats 11 nehmen Hinweise unter der Rufnummer 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Die Polizistinnen und Polizisten leiteten umfangreiche Suchmaßnahmen ein. Neben einer Hundestaffel kam ein Polizeihubschrauber zum Einsatz.
Laut ersten Erkenntnissen handelt es sich bei der roten Flüssigkeit um Blut. Den Ermittlerinnen und Ermittlern liegen derzeit keine Hinweise auf eine zugrunde liegende Straftat in Zusammenhang mit diesen Blutanhaftungen vor. Ob es sich um menschliches oder tierisches Blut handelt, ist ebenfalls Bestandteil der Ermittlungen. (rei)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen