260929-3: Einbruch in Wohnung - Zeugensuche
Bargeld und Schmuck entwendet
Pulheim (ots) - Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem oder mehreren Unbekannten, die am Montag (28. September) in eine Wohnung in Pulheim eingebrochen sein und Bargeld sowie Schmuck gestohlen haben sollen.
Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Laut ersten Informationen sollen Unbekannte zwischen 17.45 Uhr und 19 Uhr die Scheibe einer Terrassentür einer Wohnung am Friedhofsweg eingeschlagen und die Tür geöffnet haben. Alarmierte Polizeikräfte fanden mehrere durchwühlte Räume vor.
Sie sicherten Spuren und fertigten eine Strafanzeige.
Die Polizei rät: Notieren Sie sich bei Kauf neuer Gegenstände, falls vorhanden, die Individualnummer, sodass Sie sie im Falle eines Diebstahls griffbereit haben. Fertigen Sie Fotos von Ihren Wertgegenständen und bewahren Sie wenn möglich Eigentumsnachweise wie z.B. Rechnungen auf. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dann können die Polizistinnen und Polizisten den entwendeten Gegenstand zur Fahndung ausschreiben. (rs)
Rückfragen von Medienvertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 02271 81-3305
Fax: 02271 81-3309
Mail: [email protected]
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Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an [email protected] entgegen.
Laut ersten Informationen sollen Unbekannte zwischen 17.45 Uhr und 19 Uhr die Scheibe einer Terrassentür einer Wohnung am Friedhofsweg eingeschlagen und die Tür geöffnet haben. Alarmierte Polizeikräfte fanden mehrere durchwühlte Räume vor.
Sie sicherten Spuren und fertigten eine Strafanzeige.
Die Polizei rät: Notieren Sie sich bei Kauf neuer Gegenstände, falls vorhanden, die Individualnummer, sodass Sie sie im Falle eines Diebstahls griffbereit haben. Fertigen Sie Fotos von Ihren Wertgegenständen und bewahren Sie wenn möglich Eigentumsnachweise wie z.B. Rechnungen auf. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Dann können die Polizistinnen und Polizisten den entwendeten Gegenstand zur Fahndung ausschreiben. (rs)
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Quelle: Nordrhein-Westfalen