Unfall beim Überholen - Motorradfahrer schwer verletzt und ohne Fahrerlaubnis
Am Mittwochabend (30.09.) kam es auf der Bahnstraße während eines Überholvorgangs zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Motorradfahrer.
Oberhausen (ots) - Hierbei wurde der Motorradfahrer schwer verletzt.
Nach ersten Erkenntnissen kam es zu dem Unfall gegen 18:50 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt befuhren sowohl der Pkw-Fahrer (48) als auch der Motorradfahrer (18) die Bahnstraße in Fahrtrichtung Holten. In Höhe der Roggenstraße, wo sich der Unfall zutrug, bog der Pkw-Fahrer nach links ein. Zeitgleich näherte sich von hinten kommend der 18-jährige Zweiradfahrer, der gerade im Begriff war, mehrere PKw zu überholen. Im Einmündungsbereich kam es dann zur Kollision zwischen beiden Fahrzeugen.
Durch den Unfall wurde der 18-Jährige schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Für die Dauer der Unfallaufnahme musste die Bahnstraße zeitweise gesperrt werden. Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der 18-Jährige nicht über die notwendige Fahrerlaubnis für das Motorrad verfügte. Darüber hinaus gehörte das befestigte Kennzeichen nicht zu der gefahrenen KTM. Daher wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung gegen ihn ermittelt. Das Motorrad wurde sichergestellt.
Nach ersten Erkenntnissen kam es zu dem Unfall gegen 18:50 Uhr. Zu diesem Zeitpunkt befuhren sowohl der Pkw-Fahrer (48) als auch der Motorradfahrer (18) die Bahnstraße in Fahrtrichtung Holten. In Höhe der Roggenstraße, wo sich der Unfall zutrug, bog der Pkw-Fahrer nach links ein. Zeitgleich näherte sich von hinten kommend der 18-jährige Zweiradfahrer, der gerade im Begriff war, mehrere PKw zu überholen. Im Einmündungsbereich kam es dann zur Kollision zwischen beiden Fahrzeugen.
Durch den Unfall wurde der 18-Jährige schwer verletzt und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Für die Dauer der Unfallaufnahme musste die Bahnstraße zeitweise gesperrt werden. Im Zuge der Sachverhaltsaufnahme stellte sich heraus, dass der 18-Jährige nicht über die notwendige Fahrerlaubnis für das Motorrad verfügte. Darüber hinaus gehörte das befestigte Kennzeichen nicht zu der gefahrenen KTM. Daher wird nun wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie Urkundenfälschung gegen ihn ermittelt. Das Motorrad wurde sichergestellt.
Quelle: Nordrhein-Westfalen