Unfall auf der Landstraße: 14-jähriger E-Scooter-Fahrer schwer verletzt
Am Montag, 5. Oktober, ist es zwischen den Neusser Ortschaften Norf und Allerheiligen zu einem Unfall gekommen.
Neuss (ots) - Nach bisherigem Kenntnisstand wollte ein 14-Jähriger auf einem E-Scooter gegen 17:30 Uhr die Landstraße kurz hinter dem Ortsausgang Norf, am Übergang zwischen Nievenheimer Straße und Neusser Landstraße, queren. Er kam von einem Feld- und Wirtschaftsweg. Dabei missachtete er den Vorrang eines Autofahrers, der in Richtung Allerheiligen auf der Landstraße fuhr. Dieser konnte einen Zusammenstoß nicht mehr verhindern, der 14-Jährige wurde erfasst und zu Boden geschleudert. Dabei zog er sich schwere Verletzungen zu. Er wurde vor Ort rettungsdienstlich behandelt und anschließend in ein Krankenhaus gebracht. Seiner ebenfalls 14-jährigen Sozia gelang es noch, vor der Kollision vom E-Scooter abzuspringen. Sie blieb unverletzt.
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Weiterführende Zeugenhinweise werden unter 02131 3000 oder per Mail an [email protected] entgegengenommen.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang erneut zum Tragen eines Schutzhelms für E-Scooter- und Fahrradfahrer. Dieser kann einen Unfall zwar nicht verhindern, aber vor eventuell schwerwiegenden Folgen schützen. Außerdem sollten die gültigen Regeln zum E-Scooter-Fahren auf jeden Fall eingehalten werden - unter anderem dürfen keine zwei Personen zusammen auf einem Roller fahren. (-14015)
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: [email protected]
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen.
Weiterführende Zeugenhinweise werden unter 02131 3000 oder per Mail an [email protected] entgegengenommen.
Die Polizei rät in diesem Zusammenhang erneut zum Tragen eines Schutzhelms für E-Scooter- und Fahrradfahrer. Dieser kann einen Unfall zwar nicht verhindern, aber vor eventuell schwerwiegenden Folgen schützen. Außerdem sollten die gültigen Regeln zum E-Scooter-Fahren auf jeden Fall eingehalten werden - unter anderem dürfen keine zwei Personen zusammen auf einem Roller fahren. (-14015)
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131 300-14000
Mail: [email protected]
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw
Original-Content von: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, übermittelt durch news aktuell
Quelle: Nordrhein-Westfalen