Zwei Minderjährige stürzen alkoholisiert mit E-Scooter - Unfall mit mehreren Fahrzeugen - Polizei sucht Zeugen
Am Samstagabend (26.09., 23:50 Uhr) ist es auf der Münsterstraße in Handorf zu einem Verkehrsunfall mit einem E-Scooter und zwei Pkw gekommen.
Münster (ots) - Ersten Erkenntnissen zufolge war eine 14-jährige Münsteranerin gemeinsam mit einer 16-Jährigen auf einem E-Scooter auf der Münsterstraße stadtauswärts unterwegs. Sie waren in Begleitung einer 15-jährigen E-Scooter-Fahrerin. Laut Zeugenaussagen fuhr die 14-jährige E-Scooter-Fahrerin in Schlangenlinien. Auf Höhe der Bushaltestelle Averhoff/Rusticus stürzte sie mit ihrer Mitfahrerin auf die Fahrbahn. Die Mitfahrerin verletzte sich leicht.
Eine nachfolgende 37-jährige Autofahrerin aus Everswinkel schaffte es stark abzubremsen und auszuweichen, um einen Zusammenstoß mit den Mädchen und damit einen schwereren Unfall zu verhindern. Dahinter konnte eine 19-jährige Münsteranerin nicht mehr rechtzeitig mit ihrem Pkw bremsen und fuhr auf den Pkw der 37-Jährigen auf. Dabei entstand Sachschaden.
Aufgrund der auffälligen Fahrweise führten die Polizisten bei der 14-Jährigen einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 0,52 Promille. Ein Arzt entnahm ihr auf einer Wache eine Blutprobe.
Die Beamten brachten auch die 15-jährige Begleiterin der beiden zur Polizeiwache. Dort führten sie auch bei ihr einen Atemalkoholtest durch. Dieser zeigte einen Wert von 0,44 Promille. Die drei Jugendlichen wurden anschließend ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
Die Polizei bittet Personen, die den E-Scooter unmittelbar vor dem Unfall auf der Münsterstraße in Handorf beobachtet haben, sich bei der Rufnummer (0251) 275-0 zu melden.
Die Polizei warnt: Alkohol im Straßenverkehr kann - auch auf dem E-Scooter - zu gefährlichen Situationen sowohl für den Fahrer als auch für Unbeteiligte führen. Überlegen Sie, bevor Sie Alkohol trinken, wie Sie sicher nach Hause kommen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einer fahrtauglichen Person abholen, nehmen Sie den Bus oder bestellen Sie ein Taxi.
Außerdem gilt: Ein E-Scooter darf grundsätzlich nur von einer Person gefahren werden. Wer zu zweit auf dem E-Scooter unterwegs ist, erhöht das Unfallrisiko erheblich. Die Polizei appelliert insbesondere an Jugendliche und Eltern, die Regeln für E-Scooter ernst zu nehmen.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
LB
Telefon: 0251/ 275- 1010
E-Mail: [email protected]
https://muenster.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Eine nachfolgende 37-jährige Autofahrerin aus Everswinkel schaffte es stark abzubremsen und auszuweichen, um einen Zusammenstoß mit den Mädchen und damit einen schwereren Unfall zu verhindern. Dahinter konnte eine 19-jährige Münsteranerin nicht mehr rechtzeitig mit ihrem Pkw bremsen und fuhr auf den Pkw der 37-Jährigen auf. Dabei entstand Sachschaden.
Aufgrund der auffälligen Fahrweise führten die Polizisten bei der 14-Jährigen einen freiwilligen Atemalkoholtest durch. Dieser ergab einen Wert von 0,52 Promille. Ein Arzt entnahm ihr auf einer Wache eine Blutprobe.
Die Beamten brachten auch die 15-jährige Begleiterin der beiden zur Polizeiwache. Dort führten sie auch bei ihr einen Atemalkoholtest durch. Dieser zeigte einen Wert von 0,44 Promille. Die drei Jugendlichen wurden anschließend ihren Erziehungsberechtigten übergeben.
Die Polizei bittet Personen, die den E-Scooter unmittelbar vor dem Unfall auf der Münsterstraße in Handorf beobachtet haben, sich bei der Rufnummer (0251) 275-0 zu melden.
Die Polizei warnt: Alkohol im Straßenverkehr kann - auch auf dem E-Scooter - zu gefährlichen Situationen sowohl für den Fahrer als auch für Unbeteiligte führen. Überlegen Sie, bevor Sie Alkohol trinken, wie Sie sicher nach Hause kommen. Lassen Sie sich gegebenenfalls von einer fahrtauglichen Person abholen, nehmen Sie den Bus oder bestellen Sie ein Taxi.
Außerdem gilt: Ein E-Scooter darf grundsätzlich nur von einer Person gefahren werden. Wer zu zweit auf dem E-Scooter unterwegs ist, erhöht das Unfallrisiko erheblich. Die Polizei appelliert insbesondere an Jugendliche und Eltern, die Regeln für E-Scooter ernst zu nehmen.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen