Westfälischer Friedenspreis - Drohnenflugverbot für den heutigen Tag
© Foto: Polizei Münster (Die Veröffentlichung ist honorarfrei.)
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Am Einsatztag des Westfälischen Friedenspreis (01.10.) gilt im innerstädtischen Bereich ein Drohnenflugverbot bis 22 Uhr.
Münster (ots) - Das Fliegen und Mitführen von Drohnen ist im betroffenen Bereich untersagt. Dies dient insbesondere der Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmenden, Einsatzkräfte und des gesamten Veranstaltungsablaufs.
Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Drohnen der Polizei. Diese können zur Wahrnehmung des polizeilichen Auftrags und insbesondere zum Schutz der Veranstaltung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit eingesetzt werden.
Wir bitten alle Drohnenbetreiberinnen und -betreiber, das geltende Flugverbot unbedingt zu beachten und von Drohnenflügen im Veranstaltungsbereich abzusehen. Das unberechtigte Einfliegen in ein Flugbeschränkungsgebiet ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Polizei ist verpflichtet, eine Strafanzeige zu fertigen.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
Pressestelle
E-Mail: [email protected]
https://muenster.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Ausgenommen hiervon sind ausschließlich Drohnen der Polizei. Diese können zur Wahrnehmung des polizeilichen Auftrags und insbesondere zum Schutz der Veranstaltung sowie zur Gewährleistung der Sicherheit eingesetzt werden.
Wir bitten alle Drohnenbetreiberinnen und -betreiber, das geltende Flugverbot unbedingt zu beachten und von Drohnenflügen im Veranstaltungsbereich abzusehen. Das unberechtigte Einfliegen in ein Flugbeschränkungsgebiet ist strafbar und kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet werden. Die Polizei ist verpflichtet, eine Strafanzeige zu fertigen.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen