Versammlung am 31.10. im Münsteraner Innenstadtbereich - Polizei zieht Bilanz
Die Polizei Münster hat am Samstag (31.10.) eine Versammlungslage ab 14 Uhr unter dem Titel "Gen Z regelt: Gegen Wehrpflicht, kaputte Schulen, Rechtsruck, Sozialkürzungen" im Stadtgebiet begleitet.
Münster (ots) - An dem Aufzug vom Hafenplatz zur Stubengasse beteiligten sich in der Spitze circa 1.700 Versammlungsteilnehmende. Die Polizei war auf die erhöhte Teilnehmerzahl vorbereitet. Aufgrund der hohen Anzahl an Teilnehmenden kam es kurzfristig zu Verkehrsbeeinträchtigungen.
Die Versammlung wurde gegen 16:45 Uhr beendet. Sie verlief überwiegend friedlich.
Während der Versammlung wurden Einsatzkräfte auf den Einsatz von Pyrotechnik aufmerksam. Den bislang unbekannten Tatverdächtigen erwartet eine Strafanzeige, es wurden keine Personen verletzt.
Nach Beendigung der Versammlung erlangte die Polizei den Hinweis, dass Versammlungsteilnehmende den Ausruf "From the river to the sea" skandiert haben sollen. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Insgesamt zieht die Polizei eine positive Bilanz. Der Schutz der Versammlungsfreiheit wurde gewährleistet und Beeinträchtigungen für Unbeteiligte auf ein Mindestmaß reduziert.
Kontakt für Medienvertreter:
Polizei Münster
LB
Telefon: 0251/ 275- 1010
E-Mail: [email protected]
https://muenster.polizei.nrw/
Original-Content von: Polizei Münster, übermittelt durch news aktuell
Die Versammlung wurde gegen 16:45 Uhr beendet. Sie verlief überwiegend friedlich.
Während der Versammlung wurden Einsatzkräfte auf den Einsatz von Pyrotechnik aufmerksam. Den bislang unbekannten Tatverdächtigen erwartet eine Strafanzeige, es wurden keine Personen verletzt.
Nach Beendigung der Versammlung erlangte die Polizei den Hinweis, dass Versammlungsteilnehmende den Ausruf "From the river to the sea" skandiert haben sollen. Die Ermittlungen wurden aufgenommen, eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Insgesamt zieht die Polizei eine positive Bilanz. Der Schutz der Versammlungsfreiheit wurde gewährleistet und Beeinträchtigungen für Unbeteiligte auf ein Mindestmaß reduziert.
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Quelle: Nordrhein-Westfalen