Uneinsichtigkeit zahlt sich nicht aus
Einsicht zeigte ein 25-jähriger VW-Fahrer aus Ahlen keine, als er am Mittwoch, 30. September, von Einsatzkräften des Verkehrsdienstes angehalten und kontrolliert wurde.
Hamm-Heessen (ots) - Wenig später bot sich den Beamten das gleiche Bild.
Doch was war passiert?
Der VW-Fahrer befuhr gegen 10.15 Uhr mit einem Anhänger die Heessener Straße in östlicher Richtung. Dabei fiel den Beamten des Verkehrsdienstes auf, dass der Anhänger zwar angekoppelt war, die Steckverbindung jedoch nicht genutzt wurde. Dadurch waren die Beleuchtungseinrichtungen (Bremslicht etc.) funktionslos.
Als die Einsatzkräfte dem VW-Fahrer folgten, verlor der Anhänger das angebrachte Kennzeichen. Als sie ihn auf einem Tankstellengelände kontrollierten und ihm das Kennzeichen übergaben, stellte sich heraus, dass der Anhänger nicht bei der Straßenverkehrsbehörde zugelassen war und die Kennzeichen eigentlich zu einem anderen Fahrzeug gehörten.
Die Einsatzkräfte untersagten dem 25-Jährigen die Weiterfahrt mit dem Anhänger. Er stellte den Anhänger auf dem Tankstellengelände ab.
Zirka 15 Minuten später befuhr der VW-Fahrer mit Anhänger erneut die Heessener Straße in östlicher Richtung. Bei Erblicken der Einsatzkräfte bog er in die Sandstraße ab und verlor abermals das illegal am Anhänger angebrachte Kennzeichen.
Die Beamten sammelten das Kennzeichen erneut auf, folgten dem Gespann und kontrollierten den VW-Fahrer ein weiteres Mal.
Auch dieses Mal musste der Mann den Anhänger abkoppeln und vor Ort abstellen.
Er muss sich nun wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und einer Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten - unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen Begehungsweise. (ds)
Doch was war passiert?
Der VW-Fahrer befuhr gegen 10.15 Uhr mit einem Anhänger die Heessener Straße in östlicher Richtung. Dabei fiel den Beamten des Verkehrsdienstes auf, dass der Anhänger zwar angekoppelt war, die Steckverbindung jedoch nicht genutzt wurde. Dadurch waren die Beleuchtungseinrichtungen (Bremslicht etc.) funktionslos.
Als die Einsatzkräfte dem VW-Fahrer folgten, verlor der Anhänger das angebrachte Kennzeichen. Als sie ihn auf einem Tankstellengelände kontrollierten und ihm das Kennzeichen übergaben, stellte sich heraus, dass der Anhänger nicht bei der Straßenverkehrsbehörde zugelassen war und die Kennzeichen eigentlich zu einem anderen Fahrzeug gehörten.
Die Einsatzkräfte untersagten dem 25-Jährigen die Weiterfahrt mit dem Anhänger. Er stellte den Anhänger auf dem Tankstellengelände ab.
Zirka 15 Minuten später befuhr der VW-Fahrer mit Anhänger erneut die Heessener Straße in östlicher Richtung. Bei Erblicken der Einsatzkräfte bog er in die Sandstraße ab und verlor abermals das illegal am Anhänger angebrachte Kennzeichen.
Die Beamten sammelten das Kennzeichen erneut auf, folgten dem Gespann und kontrollierten den VW-Fahrer ein weiteres Mal.
Auch dieses Mal musste der Mann den Anhänger abkoppeln und vor Ort abstellen.
Er muss sich nun wegen Urkundenfälschung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, Kennzeichenmissbrauchs und einer Straftat gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz verantworten - unter dem Gesichtspunkt der vorsätzlichen Begehungsweise. (ds)
Quelle: Nordrhein-Westfalen