Zoll prüft Gastronomiebetriebe in Solingen/Erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, dem Kommunalen Ordnungsdienst und der Bezirksregierung Düsseldorf
Fünf Gastronomiebetriebe in Solingen wurden am 22. September 2026 von Zöllnerinnen und Zöllnern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Standort Wuppertal, des Hauptzollamts Düsseldorf geprüft.
Düsseldorf (ots) - Unterstützt wurde der Zoll dabei von Kolleginnen und Kollegen der Bezirksregierung Düsseldorf, der Lebensmittelüberwachung Solingen sowie des Kommunalen Ordnungsdienstes Solingen.
Geprüft wurden insgesamt 23 Arbeitnehmer aus 5 verschiedenen Betrieben.
Dabei kam es zu folgenden Verdachtsfällen:
Zoll:
- Verdacht auf Verstoß gegen die Stundenaufzeichnungspflicht in 2
Fällen
- Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung in 2 Fällen
- Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in
2 Fällen
- Verdacht auf illegale Einreise in einem Fall
- Verdacht auf illegalen Aufenthalt in Deutschland in einem Fall
- Verdacht auf Meldepflichtverstößen in 2 Fällen
Gesundheitsamt:
Ein Verwarngeld und ein Bußgeldverfahren mit angeordneten Nachkontrollen, u. a. wegen Hygienemängeln.
Kommunaler Ordnungsdienst:
Fehlende Nichtraucherkennzeichnung in 2 Fällen
Fehlende Jugendschutzkennzeichnungen in 2 Fällen
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung in einem Fall.
Neun fehlende Pfandsiegel in einem Betrieb.
Bezirksregierung Düsseldorf:
Hier wurden in allen fünf Betrieben Mängel festgestellt.
- Keine ausreichende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Keine Nachweise über vorgeschriebene Prüfungen elektrischer
Arbeitsmittel
- Abgelaufene Prüfsiegel von Feuerlöschern
- Fehlende Arbeitsschutzdokumente
- Eine verkeilte Brandschutztür.
Die Betriebe werden von der Bezirksregierung nun aufgefordert, die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben und der Arbeitsschutzverwaltung gegenüber nachzuweisen.
Geprüft wurden insgesamt 23 Arbeitnehmer aus 5 verschiedenen Betrieben.
Dabei kam es zu folgenden Verdachtsfällen:
Zoll:
- Verdacht auf Verstoß gegen die Stundenaufzeichnungspflicht in 2
Fällen
- Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung in 2 Fällen
- Verdacht auf Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in
2 Fällen
- Verdacht auf illegale Einreise in einem Fall
- Verdacht auf illegalen Aufenthalt in Deutschland in einem Fall
- Verdacht auf Meldepflichtverstößen in 2 Fällen
Gesundheitsamt:
Ein Verwarngeld und ein Bußgeldverfahren mit angeordneten Nachkontrollen, u. a. wegen Hygienemängeln.
Kommunaler Ordnungsdienst:
Fehlende Nichtraucherkennzeichnung in 2 Fällen
Fehlende Jugendschutzkennzeichnungen in 2 Fällen
Verstöße gegen die Preisangabenverordnung in einem Fall.
Neun fehlende Pfandsiegel in einem Betrieb.
Bezirksregierung Düsseldorf:
Hier wurden in allen fünf Betrieben Mängel festgestellt.
- Keine ausreichende Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Keine Nachweise über vorgeschriebene Prüfungen elektrischer
Arbeitsmittel
- Abgelaufene Prüfsiegel von Feuerlöschern
- Fehlende Arbeitsschutzdokumente
- Eine verkeilte Brandschutztür.
Die Betriebe werden von der Bezirksregierung nun aufgefordert, die Mängel innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben und der Arbeitsschutzverwaltung gegenüber nachzuweisen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen