Genauer Blick zahlt sich aus - Bundespolizei findet gefälschte Identitätskarte am Flughafen Köln/Bonn
© Symbolbild Bundespolizei
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Der genaue Blick von Bundespolizisten hat am Mittwoch (30. September) am Flughafen Köln/Bonn zur Aufdeckung einer mutmaßlichen Urkundenfälschung geführt.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - Eine 39-jährige georgische Staatsangehörige war mit einem Flug aus Istanbul nach Köln/Bonn gereist. Bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle ergaben sich für die Einsatzkräfte Anhaltspunkte, die eine nähere Überprüfung der Reisenden erforderlich machten. Dabei standen auch mögliche Verstöße im Zusammenhang mit einer unerlaubten Arbeitsaufnahme und Urkundenfälschung im Raum.
Die Bundespolizisten gingen den Hinweisen konsequent nach und nahmen auch das mitgeführte Gepäck der 39-Jährigen genauer unter die Lupe. Mit Erfolg: Darin entdeckten sie eine bulgarische Identitätskarte, bei der es sich nach bisherigen Erkenntnissen um eine Fälschung handelt.
Die Einsatzkräfte stellten das Dokument sicher und leiteten gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben.
Für die 39-Jährige endete damit auch die geplante Einreise nach Deutschland. Da sie die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllte, verweigerte ihr die Bundespolizei die Einreise.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau nach Istanbul zurückgewiesen.
Die Bundespolizisten gingen den Hinweisen konsequent nach und nahmen auch das mitgeführte Gepäck der 39-Jährigen genauer unter die Lupe. Mit Erfolg: Darin entdeckten sie eine bulgarische Identitätskarte, bei der es sich nach bisherigen Erkenntnissen um eine Fälschung handelt.
Die Einsatzkräfte stellten das Dokument sicher und leiteten gegen die Frau ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Urkundenfälschung ein. Zudem wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro erhoben.
Für die 39-Jährige endete damit auch die geplante Einreise nach Deutschland. Da sie die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllte, verweigerte ihr die Bundespolizei die Einreise.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde die Frau nach Istanbul zurückgewiesen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen