Faustmesser und getarnter Elektroschocker - Bundespolizei stellt zwei verbotene Waffen am Flughafen Köln/Bonn sicher
© Elektroimpulsgerät Bild Bundespolizei
Elektroimpulsgerät Bild Bundespolizei
Gleich zweimal wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei am Freitag (30. Oktober 2026) bei Luftsicherheitskontrollen am Flughafen Köln/Bonn fündig.
Flughafen Köln/Bonn (ots) - In beiden Fällen hatten Reisende verbotene Waffen im Gepäck.
Im ersten Fall entdeckten Luftsicherheitskontrollkräfte bei einem ukrainischen Reisenden ein Faustmesser in dessen Rucksack. Der Mann wollte nach Chișinău reisen. Gegenüber den hinzugezogenen Bundespolizisten erklärte er, das Messer zu besitzen, da es in seiner Heimat erlaubt sei.
Die Einsatzkräfte leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten das Faustmesser sicher. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
In einem weiteren Fall fiel bei einer Luftsicherheitskontrolle ein ungewöhnlicher Gegenstand auf: Im Gepäck eines 56-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der nach Sofia fliegen wollte, befand sich ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät.
Bei der Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass das Gerät nicht über das erforderliche amtliche Prüfzeichen verfügte und somit als verbotene Waffe einzustufen war. Der Reisende gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Mitführen eines solchen Gegenstandes verboten sei.
Auch in diesem Fall stellten die Einsatzkräfte die Waffe sicher und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein. Anschließend konnte der 56-Jährige seinen Flug nach Sofia antreten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Reisende sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften zur Mitnahme von Gegenständen im Fluggepäck informieren sollten. Gegenstände, die im Ausland möglicherweise erlaubt sind, können in Deutschland dem Waffenverbot unterliegen. Unwissenheit über die geltenden Bestimmungen schützt dabei nicht vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.
Im ersten Fall entdeckten Luftsicherheitskontrollkräfte bei einem ukrainischen Reisenden ein Faustmesser in dessen Rucksack. Der Mann wollte nach Chișinău reisen. Gegenüber den hinzugezogenen Bundespolizisten erklärte er, das Messer zu besitzen, da es in seiner Heimat erlaubt sei.
Die Einsatzkräfte leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein und stellten das Faustmesser sicher. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der Mann seine Reise fortsetzen.
In einem weiteren Fall fiel bei einer Luftsicherheitskontrolle ein ungewöhnlicher Gegenstand auf: Im Gepäck eines 56-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen, der nach Sofia fliegen wollte, befand sich ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät.
Bei der Überprüfung stellten die Bundespolizisten fest, dass das Gerät nicht über das erforderliche amtliche Prüfzeichen verfügte und somit als verbotene Waffe einzustufen war. Der Reisende gab an, nicht gewusst zu haben, dass das Mitführen eines solchen Gegenstandes verboten sei.
Auch in diesem Fall stellten die Einsatzkräfte die Waffe sicher und leiteten ein entsprechendes Strafverfahren ein. Anschließend konnte der 56-Jährige seinen Flug nach Sofia antreten.
Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Reisende sich bereits vor Reiseantritt über die geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen sowie die Vorschriften zur Mitnahme von Gegenständen im Fluggepäck informieren sollten. Gegenstände, die im Ausland möglicherweise erlaubt sind, können in Deutschland dem Waffenverbot unterliegen. Unwissenheit über die geltenden Bestimmungen schützt dabei nicht vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen