Eine Kontrolle und Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle
Am 28. September erschien gegen 9 Uhr ein serbischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Kontrolle eines Fluges aus Montenegro.
Dortmund (ots) - Zur Identitätsfeststellung legte der 58-Jährige seinen
serbischen Reisepass sowie seinen deutschen Aufenthaltstitel vor.
Bei dem Abgleich mit den polizeilichen Systemen stellten die Beamten
insgesamt drei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Göttingen fest.
Das Amtsgericht Göttingen hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe von sieben
Tagen ersatzweise 420,00 Euro und die Amtsgerichte Einbeck und
Northeim eine Erzwingungshaft von sechs Tagen ersatzweise 205,00
Euro Geldstrafe gegen den Mann erlassen.
Die Einsatzkräfte eröffneten dem Northeimer die Haftbefehle und nahmen
ihn vor Ort fest.
In der nahegelegenen Wache gab der Mann an, die geforderte
Geldsumme von insgesamt 625 Euro zahlen zu wollen, sodass die
Verhaftung abgewendet werden konnte.
Nach Ausstellung der entsprechenden Quittungen gestattete die
Bundespolizei die Einreise.
serbischen Reisepass sowie seinen deutschen Aufenthaltstitel vor.
Bei dem Abgleich mit den polizeilichen Systemen stellten die Beamten
insgesamt drei Ausschreibungen der Staatsanwaltschaft Göttingen fest.
Das Amtsgericht Göttingen hatte eine Ersatzfreiheitsstrafe von sieben
Tagen ersatzweise 420,00 Euro und die Amtsgerichte Einbeck und
Northeim eine Erzwingungshaft von sechs Tagen ersatzweise 205,00
Euro Geldstrafe gegen den Mann erlassen.
Die Einsatzkräfte eröffneten dem Northeimer die Haftbefehle und nahmen
ihn vor Ort fest.
In der nahegelegenen Wache gab der Mann an, die geforderte
Geldsumme von insgesamt 625 Euro zahlen zu wollen, sodass die
Verhaftung abgewendet werden konnte.
Nach Ausstellung der entsprechenden Quittungen gestattete die
Bundespolizei die Einreise.
Quelle: Nordrhein-Westfalen