Bundespolizei vollstreckt Haftbefehle am Flughafen Köln Bonn. Drei Tage, drei Haftbefehle - die aufmerksamen Beamten der Bundespolizei konnten Fahndungserfolge verbuchen.
© Beispielbild Bundespolizei Kontrolle
Beispielbild Bundespolizei Kontrolle
Am Dienstag, den 22.09.2026 fiel den Beamten der Bundespolizei ein 41-Jahre alter Rumäne nach der Einreise aus Neapel auf.
Köln (ots) - Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann zur Festnahme aufgrund eines Vollstreckungshaftbefehls durch die Staatsanwaltschaft Chemnitz ausgeschrieben war. Der 41-Jährigen wurde im Mai 2024 wegen Betruges verurteilt. Um die 30 Tage Ersatzfreiheitsstrafe abzuwenden, musste der Mann 2120 EUR Geldstrafe incl. Verfahrenskosten zahlen. Ein Freund, der den Mann vom Flughafen abholen wollte, beglich die geforderte Summe und somit konnte der Rumäne die Wache als freier Mann verlassen.
Am Folgetag wurde die Bundespolizei auf einen 35-jährigen Türken aufmerksam, der am Meeting Point im Terminal 2 saß. Trotz, dass der Mann keine Ausweisdokumente mit sich führte, konnten die Beamten ermitteln, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Main mittels Haftbefehl gesucht wurde. Da der Wohnungslose die 600 EUR Geldstrafe nicht aufbringen konnte, warten nun 20 Tage Freiheitsstrafe auf ihn. Er wurde der JVA Siegburg übergeben.
Am gestrigen Donnerstag, den 24.09. wurde eine 35-Jährige Frau bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul vorstellig. Bei der Überprüfung fiel den Beamten auf, dass die Deutsche zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls wegen Trunkenheit im Verkehr durch die Staatsanwaltschaft Dortmund ausgeschrieben war. Der mitreisende belgische Ehemann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1410 Euro in bar begleichen. Beide Personen konnten im Anschluss ihre Reise in die Türkei antreten.
Am Folgetag wurde die Bundespolizei auf einen 35-jährigen Türken aufmerksam, der am Meeting Point im Terminal 2 saß. Trotz, dass der Mann keine Ausweisdokumente mit sich führte, konnten die Beamten ermitteln, dass dieser durch die Staatsanwaltschaft Frankfurt / Main mittels Haftbefehl gesucht wurde. Da der Wohnungslose die 600 EUR Geldstrafe nicht aufbringen konnte, warten nun 20 Tage Freiheitsstrafe auf ihn. Er wurde der JVA Siegburg übergeben.
Am gestrigen Donnerstag, den 24.09. wurde eine 35-Jährige Frau bei der Ausreisekontrolle nach Istanbul vorstellig. Bei der Überprüfung fiel den Beamten auf, dass die Deutsche zur Festnahme aufgrund eines Haftbefehls wegen Trunkenheit im Verkehr durch die Staatsanwaltschaft Dortmund ausgeschrieben war. Der mitreisende belgische Ehemann konnte die Geldstrafe in Höhe von 1410 Euro in bar begleichen. Beide Personen konnten im Anschluss ihre Reise in die Türkei antreten.
Quelle: Nordrhein-Westfalen