Bundespolizei stellt verlorenen Aufenthaltstitel sicher und nimmt gesuchten Mann fest
Durch eine Videoauswertung konnte der Eigentümer eines verlorenen Dokuments ermittelt werden.
Gelsenkrichen (ots) - Der Gelsenkirchener bezahlte einen offenen Haftbefehl über 2.277,50 Euro.
Am 9. Oktober 2026 führte ein verlorener Aufenthaltstitel zur Festnahme eines per Haftbefehl gesuchten türkischen Staatsangehörigen. Dank der Auswertung von Videoaufzeichnungen konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei den Eigentümer des Dokuments identifizieren und ihn am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festnehmen.
Gegen 11:00 Uhr hatte eine Frau einen gefundenen Aufenthaltstitel bei der Bundespolizei abgegeben. Bei der Überprüfung des Dokuments stellten die Beamten fest, dass gegen den Eigentümer, einen in Gelsenkirchen wohnenden Mann, ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Urkundenfälschung vorlag.
Daraufhin werteten die Einsatzkräfte die Videoaufzeichnungen des Hauptbahnhofs aus, um den Fundort des Dokuments zu lokalisieren und den Eigentümer zu ermitteln. Im weiteren Verlauf konnten sie den 32-Jährigen auf den Aufzeichnungen wiedererkennen und seinen Aufenthaltsort im Bahnhof feststellen.
Die Bundespolizisten trafen den Gesuchten schließlich im Hauptbahnhof an und nahmen ihn fest. Nach Eröffnung des Haftbefehls konnte der Verurteilte den geforderten Gesamtbetrag von 2 277,50 Euro entrichten. Dieser setzte sich aus 2.200 Euro zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen sowie aus 77,50 Euro Verfahrenskosten zusammen.
Nach dem Ausstellen einer Quittung durfte der Mann seinen Weg fortsetzen.
Am 9. Oktober 2026 führte ein verlorener Aufenthaltstitel zur Festnahme eines per Haftbefehl gesuchten türkischen Staatsangehörigen. Dank der Auswertung von Videoaufzeichnungen konnten Einsatzkräfte der Bundespolizei den Eigentümer des Dokuments identifizieren und ihn am Gelsenkirchener Hauptbahnhof festnehmen.
Gegen 11:00 Uhr hatte eine Frau einen gefundenen Aufenthaltstitel bei der Bundespolizei abgegeben. Bei der Überprüfung des Dokuments stellten die Beamten fest, dass gegen den Eigentümer, einen in Gelsenkirchen wohnenden Mann, ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen Urkundenfälschung vorlag.
Daraufhin werteten die Einsatzkräfte die Videoaufzeichnungen des Hauptbahnhofs aus, um den Fundort des Dokuments zu lokalisieren und den Eigentümer zu ermitteln. Im weiteren Verlauf konnten sie den 32-Jährigen auf den Aufzeichnungen wiedererkennen und seinen Aufenthaltsort im Bahnhof feststellen.
Die Bundespolizisten trafen den Gesuchten schließlich im Hauptbahnhof an und nahmen ihn fest. Nach Eröffnung des Haftbefehls konnte der Verurteilte den geforderten Gesamtbetrag von 2 277,50 Euro entrichten. Dieser setzte sich aus 2.200 Euro zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 55 Tagen sowie aus 77,50 Euro Verfahrenskosten zusammen.
Nach dem Ausstellen einer Quittung durfte der Mann seinen Weg fortsetzen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen