Am Fernbahnhof des Flughafens Düsseldorf in Bahngleisen unterwegs - Bundespolizei nimmt 28-Jährige fest
Am frühen Montagmorgen (28.09.2026) erhielt die Bundespolizei die Information, dass eine Person am Fernbahnhof des Flughafens Düsseldorf in den Bahngleisen herumlaufe und gegen einen Zaun trete.
Düsseldorf (ots) - Vor Ort stellten die Beamten eine 28-jährige Frau fest. Die Kontrolle ihrer Personalien ergab, dass gegen die Polizeibekannte ein Hausverbot für die Personenbahnhöfe in Nordrhein-Westfalen vorliegt und dass sie gleich zweifach per Haftbefehl gesucht wurde.
Beide Haftbefehle wurden im September dieses Jahres erlassen. Der erste von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Beleidigung und der zweite von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Die Geldstrafe in Höhe von 108 Euro und die Geldbuße in Höhe von 35 Euro konnte die im Kreis Mettmann lebende Frau nicht begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von neun Tagen und die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen nicht abwenden. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde sie durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt, wobei sie auf dem Weg dorthin jedoch erheblichen Widerstand leistete.
Die Deutsche wird sich nun auf Grund eines durch die Bundespolizei eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verantworten müssen.
Beide Haftbefehle wurden im September dieses Jahres erlassen. Der erste von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Beleidigung und der zweite von der Staatsanwaltschaft Wuppertal wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz.
Die Geldstrafe in Höhe von 108 Euro und die Geldbuße in Höhe von 35 Euro konnte die im Kreis Mettmann lebende Frau nicht begleichen und damit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von neun Tagen und die Erzwingungshaft in Höhe von zwei Tagen nicht abwenden. Nach Eröffnung der Haftbefehle wurde sie durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt, wobei sie auf dem Weg dorthin jedoch erheblichen Widerstand leistete.
Die Deutsche wird sich nun auf Grund eines durch die Bundespolizei eingeleiteten Ermittlungsverfahrens wegen Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie eines Verstoßes gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) verantworten müssen.
Quelle: Nordrhein-Westfalen