Ohne Fahrerlaubnis und alkoholisiert einen Pkw geführt
Einbeck, (Kr.)
Einbeck (ots) - 25.09.2026; 15:10 Uhr
Völlig unbelehrbar scheint ein 57jähriger Einbecker zu sein, der zum wiederholten Mal einen Pkw im öffentlichen Verkehrsraum geführt hatte, obwohl er nicht im Besitz einer dafür erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Am Freitag, den 25.09.2026, fiel einer Polizeistreife der Mann erneut im Bereich Eichendorfallee auf, als er am Steuer eines VW Polo saß, der auf eine andere Person zugelassen ist.
Nachdem der Fahrer mit sehr auffälliger Fahrweise und körperlichen Ausfallerscheinungen gestoppt werden konnte, stellten die Beamten zudem bei diesem Alkoholgeruch fest. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab einen Wert der relativen Fahruntüchtigkeit.
Gegen den Mann wurde erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Zudem wurde ihm eine Blutprobe entnommen und ihm die Weiterfahrt mit führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt.
Gegen den Halter des Pkw wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da dieser in seiner Verantwortung, dem Fahrer seinen Pkw überließ.
Völlig unbelehrbar scheint ein 57jähriger Einbecker zu sein, der zum wiederholten Mal einen Pkw im öffentlichen Verkehrsraum geführt hatte, obwohl er nicht im Besitz einer dafür erforderlichen Fahrerlaubnis ist.
Am Freitag, den 25.09.2026, fiel einer Polizeistreife der Mann erneut im Bereich Eichendorfallee auf, als er am Steuer eines VW Polo saß, der auf eine andere Person zugelassen ist.
Nachdem der Fahrer mit sehr auffälliger Fahrweise und körperlichen Ausfallerscheinungen gestoppt werden konnte, stellten die Beamten zudem bei diesem Alkoholgeruch fest. Ein anschließender Atemalkoholtest ergab einen Wert der relativen Fahruntüchtigkeit.
Gegen den Mann wurde erneut ein Ermittlungsverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet. Zudem wurde ihm eine Blutprobe entnommen und ihm die Weiterfahrt mit führerscheinpflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt.
Gegen den Halter des Pkw wurde ebenfalls ein Strafverfahren eingeleitet, da dieser in seiner Verantwortung, dem Fahrer seinen Pkw überließ.
Quelle: Niedersachsen