Stadthagen - Unzulässige Fahrt mit getuntem E-Scooter gestoppt
(KEM) Am Montagnachmittag, 12.10.2026, haben Einsatzkräfte der Polizei Stadthagen gegen 15:36 Uhr zwei Jugendliche auf einem augenscheinlich manipulierten Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) gestoppt.
Stadthagen (ots) - Nach derzeitigem Ermittlungsstand befuhren die beiden 15 und 16 Jahre alten Jugendlichen aus Stadthagen gemeinsam die Fußgängerzone in der Niedernstraße. Dabei steuerte der 15-Jährige das Fahrzeug, während der 16-Jährige hinten auf dem E-Scooter stand. Den eingesetzten Beamten drängte sich vor Ort der Verdacht auf, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von geschätzten 35 km/h erreichte. Der 15-jährige Fahrer war nicht im Besitz einer für diese Geschwindigkeit erforderlichen Fahrerlaubnis. Der 16-Jährige hatte dem Jüngeren das Fahrzeug zuvor überlassen.
Die Polizeibeamten stellten den E-Scooter sicher und leiteten gegen den 15-Jährigen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Auch gegen den 16-Jährigen leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei auf die rechtlichen Bestimmungen und erheblichen Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern hin:
- Nutzung zu zweit verboten: Elektrokleinstfahrzeuge sind
ausnahmslos für die Beförderung von nur einer Person zugelassen. Die
Mitnahme von Passagieren verschlechtert das Fahr- und Bremsverhalten
drastisch und erhöht das Sturz- sowie Verletzungsrisiko.
- Fußgängerzone ist tabu: Das Befahren von Fußgängerzonen mit
E-Scootern ist grundsätzlich untersagt, sofern dies nicht durch
Zusatzschilder ausdrücklich erlaubt ist.
- Manipulationen haben Konsequenzen: Durch eine Veränderung der
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Tuning über 20 km/h) erlöschen
die Allgemeine Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz. Zudem
wird das Fahrzeug dadurch fahrerlaubnispflichtig, was bei Fehlen der
entsprechenden Klasse strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Die Polizeibeamten stellten den E-Scooter sicher und leiteten gegen den 15-Jährigen ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein. Auch gegen den 16-Jährigen leiteten die Einsatzkräfte ein Strafverfahren wegen des Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Aus gegebenem Anlass weist die Polizei auf die rechtlichen Bestimmungen und erheblichen Gefahren bei der Nutzung von E-Scootern hin:
- Nutzung zu zweit verboten: Elektrokleinstfahrzeuge sind
ausnahmslos für die Beförderung von nur einer Person zugelassen. Die
Mitnahme von Passagieren verschlechtert das Fahr- und Bremsverhalten
drastisch und erhöht das Sturz- sowie Verletzungsrisiko.
- Fußgängerzone ist tabu: Das Befahren von Fußgängerzonen mit
E-Scootern ist grundsätzlich untersagt, sofern dies nicht durch
Zusatzschilder ausdrücklich erlaubt ist.
- Manipulationen haben Konsequenzen: Durch eine Veränderung der
bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit (Tuning über 20 km/h) erlöschen
die Allgemeine Betriebserlaubnis sowie der Versicherungsschutz. Zudem
wird das Fahrzeug dadurch fahrerlaubnispflichtig, was bei Fehlen der
entsprechenden Klasse strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Quelle: Niedersachsen