Aktionswoche im Radverkehr: Polizei ahndet zahlreiche Verstöße und beanstandet Fahrräder und Pedelecs
Im Rahmen einer Aktionswoche hat die Polizei Hannover zahlreiche Verstöße im Bereich des Radverkehrs geahndet.
Hannover (ots) - Während der vom 16.09.2026 bis 22.09.2026 durchgeführten Maßnahmen wurden hunderte Fahrräder und Pedelecs überprüft, 170 davon beanstandet und 460 Verkehrsverstöße durch die Einsatzkräfte geahndet. Auch Verstöße anderer Verkehrsteilnehmender zum Nachteil Radfahrender wurden festgestellt und sanktioniert. Darüber hinaus führte die Polizei vier Präventionsveranstaltungen mit mehreren Dutzend Teilnehmenden durch.
Besonders häufig fielen Radfahrende mit 174 Fällen wegen der Nutzung des Radweges in falscher Richtung sowie der Nutzung unzulässiger Verkehrsbereiche (86 Mal) auf. Zudem wurden Vorfahrtsverletzungen, darunter auch Rotlichtverstöße, gleich 68 Mal gezählt. Verstöße zulasten der Radfahrenden wurden besonders häufig in Form von Vorfahrtsverletzungen (49 Fälle) und Seitenabstandsverstößen beim Überholen von Radfahrenden (19) geahndet.
In die Aktionswoche mit eingebunden waren unter anderem die Beamtinnen und Beamten der Fahrradstaffel der Polizei Hannover, die ebenfalls zahlreiche Kontrollen durchführte. Am Hauptkontrolltag, dem 17.09.2026, stach eine Geschwindigkeitsmessung auf der Ada-Lessing-Straße in Hannover hervor. Hier wurde ein 26-jähriger Autofahrer angehalten, der die dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 Kilometer pro Stunde überschritten hatte. Bei der Überprüfung des Fahrers stellte die Polizei außerdem so starke körperliche Ausfallerscheinungen durch die Einnahme von Medikamenten fest, dass sie die Weiterfahrt untersagte und den Führerschein noch vor Ort sicherstellte. Den Mann erwartet nun neben dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Strafverfahren.
Am 20.09.2026 führte die Fahrradstaffel zusammen mit Einsatzkräften des Polizeikommissariats Barsinghausen eine Kontrolle hinsichtlich des einzuhaltenden Seitenabstandes beim Überholen des Radverkehrs auf dem insbesondere bei Rennradfahrern beliebten Nienstedter Pass durch. Sieben Autofahrenden, die die Vorschrift missachteten, wurde vor Ort ein Verwarngeld jeweils in Höhe von 30 Euro ausgesprochen. Ein 47-jähriger Autofahrer fiel damit auf, dass er im Kurvenbereich über die durchgezogene Linie fuhr, einen anderen Autofahrerüberholte und dabei den Gegenverkehr missachtete. Die Beamten leiteten ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann ein. Die Strafe sieht hier ein Regelbußgeld in Höhe von 150 Euro vor sowie einen Punkt in Flensburg. /ram, pol
Besonders häufig fielen Radfahrende mit 174 Fällen wegen der Nutzung des Radweges in falscher Richtung sowie der Nutzung unzulässiger Verkehrsbereiche (86 Mal) auf. Zudem wurden Vorfahrtsverletzungen, darunter auch Rotlichtverstöße, gleich 68 Mal gezählt. Verstöße zulasten der Radfahrenden wurden besonders häufig in Form von Vorfahrtsverletzungen (49 Fälle) und Seitenabstandsverstößen beim Überholen von Radfahrenden (19) geahndet.
In die Aktionswoche mit eingebunden waren unter anderem die Beamtinnen und Beamten der Fahrradstaffel der Polizei Hannover, die ebenfalls zahlreiche Kontrollen durchführte. Am Hauptkontrolltag, dem 17.09.2026, stach eine Geschwindigkeitsmessung auf der Ada-Lessing-Straße in Hannover hervor. Hier wurde ein 26-jähriger Autofahrer angehalten, der die dort geltende Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h um 21 Kilometer pro Stunde überschritten hatte. Bei der Überprüfung des Fahrers stellte die Polizei außerdem so starke körperliche Ausfallerscheinungen durch die Einnahme von Medikamenten fest, dass sie die Weiterfahrt untersagte und den Führerschein noch vor Ort sicherstellte. Den Mann erwartet nun neben dem Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung ein Strafverfahren.
Am 20.09.2026 führte die Fahrradstaffel zusammen mit Einsatzkräften des Polizeikommissariats Barsinghausen eine Kontrolle hinsichtlich des einzuhaltenden Seitenabstandes beim Überholen des Radverkehrs auf dem insbesondere bei Rennradfahrern beliebten Nienstedter Pass durch. Sieben Autofahrenden, die die Vorschrift missachteten, wurde vor Ort ein Verwarngeld jeweils in Höhe von 30 Euro ausgesprochen. Ein 47-jähriger Autofahrer fiel damit auf, dass er im Kurvenbereich über die durchgezogene Linie fuhr, einen anderen Autofahrerüberholte und dabei den Gegenverkehr missachtete. Die Beamten leiteten ein Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Mann ein. Die Strafe sieht hier ein Regelbußgeld in Höhe von 150 Euro vor sowie einen Punkt in Flensburg. /ram, pol
Quelle: Niedersachsen