Pressemitteilung PK Oberharz vom 24.09.2026
Verkehrskontrollen im Oberharz - deutliche Geschwindigkeitsverstöße festgestellt Im Rahmen einer dreitägigen Kontrollaktion stellten Einsatzkräfte der Polizei im Oberharz zahlreiche Verkehrsverstöße fest.
Goslar (ots) - Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden unter anderem Verstöße gegen die Gurtpflicht, fehlende Dokumente und vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände, mangelhafte Ladungssicherung sowie unzulässige Fahrzeugveränderungen geahndet.
Besonders auffällig waren die jeweiligen Höchstwerte:
122 km/h bei erlaubten 70 km/h
126 km/h bei erlaubten 60 km/h
56 km/h bei erlaubten 30 km/h unmittelbar vor einer Grundschule in Clausthal-Zellerfeld.
Gegen einen Fahrzeugführer wurde zudem ein Verfahren wegen des Fahrens unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels eingeleitet.
Während einer mobilen Kontrolle trafen die Einsatzkräfte außerdem einen Fahrzeugführer an, der ohne erforderliche Reisegewerbekarte und unter Abspielen lauter Musik Schrott sammelte. Auch gegen ihn wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Begleitet wurden die Kontrollen von präventiven Gesprächen. Dabei informierte die Polizei über die Gefahren im Straßenverkehr und sensibilisierten die Verkehrsteilnehmenden für ein verantwortungsbewusstes Verhalten
i.A.
Linde, POK
Besonders auffällig waren die jeweiligen Höchstwerte:
122 km/h bei erlaubten 70 km/h
126 km/h bei erlaubten 60 km/h
56 km/h bei erlaubten 30 km/h unmittelbar vor einer Grundschule in Clausthal-Zellerfeld.
Gegen einen Fahrzeugführer wurde zudem ein Verfahren wegen des Fahrens unter dem Einfluss eines berauschenden Mittels eingeleitet.
Während einer mobilen Kontrolle trafen die Einsatzkräfte außerdem einen Fahrzeugführer an, der ohne erforderliche Reisegewerbekarte und unter Abspielen lauter Musik Schrott sammelte. Auch gegen ihn wurde ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Begleitet wurden die Kontrollen von präventiven Gesprächen. Dabei informierte die Polizei über die Gefahren im Straßenverkehr und sensibilisierten die Verkehrsteilnehmenden für ein verantwortungsbewusstes Verhalten
i.A.
Linde, POK
Quelle: Niedersachsen