Sulingen - Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Güterverkehrs auf der B 214
© Polizeiinspektion Diepholz
Polizeiinspektion Diepholz
Die Polizeiinspektion Diepholz hat gemeinsam mit dem Zoll, dem Gewerbeaufsichtsamt, dem Bundesamt für Logistik und Mobilität, dem Landkreis Diepholz und der Stadt Sulingen am 30.09.2026, zwischen 08:00 und 16:30 Uhr, den gewerblichen Güterverkehr auf der Nienburger Straße zwischen der Straße Labbus und dem Windmühlenweg kontrolliert.
Diepholz (ots) - Ziel der Kontrolle war es, Verstöße festzustellen und zu ahnden sowie die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern.
Insgesamt wurden 89 Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert. 31 Ordnungswidrigkeiten wurden dabei festgestellt.
Unter anderem lag bei drei Unternehmen keine Erlaubnis für die Durchführung von gewerblichem Güterverkehr vor.
In einem Fall war kein Fahrtenschreiber verbaut.
Aufgrund technischer Mängel wurde in acht Fällen die Weiterfahrt untersagt.
In einem weiteren Fall wurde ein Fahrzeug mit nicht ausreichend gekühlter Tiefkühlware kontrolliert. Das Veterinäramt ordnete daraufhin die Vernichtung der Ware an.
Außerdem wurden mehrere Transporte mit lebenden Tieren kontrolliert. Bei einem mit Kälbern beladenen Transporter wurden unter anderem ungültige Lizenzen sowie fehlendes Wasser für die Tiere festgestellt und geahndet.
Insgesamt wurden 89 Fahrzeuge und deren Insassen kontrolliert. 31 Ordnungswidrigkeiten wurden dabei festgestellt.
Unter anderem lag bei drei Unternehmen keine Erlaubnis für die Durchführung von gewerblichem Güterverkehr vor.
In einem Fall war kein Fahrtenschreiber verbaut.
Aufgrund technischer Mängel wurde in acht Fällen die Weiterfahrt untersagt.
In einem weiteren Fall wurde ein Fahrzeug mit nicht ausreichend gekühlter Tiefkühlware kontrolliert. Das Veterinäramt ordnete daraufhin die Vernichtung der Ware an.
Außerdem wurden mehrere Transporte mit lebenden Tieren kontrolliert. Bei einem mit Kälbern beladenen Transporter wurden unter anderem ungültige Lizenzen sowie fehlendes Wasser für die Tiere festgestellt und geahndet.
Quelle: Niedersachsen