Mann bei Unfall in Schmatzin schwer verletzt
In der Nacht von Donnerstag zu Freitag (25.09.2026) kam es auf der K15 zwischen Ranzin und Schmatzin zu einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person schwer verletzt wurde.
Schmatzin (ots) - Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der 22-jährige Deutsche die K15 aus Ranzin kommend in Richtung Schmatzin. In weiter Folge kam er nach links von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem dort befindlichen Straßenbaum. Gegen 02:50 Uhr meldete sich eine Hinweisgeberin bei der Polizei und gab an, ein verunfalltest Fahrzeug im Straßengraben festgestellt zu haben. Zudem soll sich eine Person liegend neben dem Fahrzeug befinden. Daraufhin wurde durch die Polizei die Rettungsleitstelle informiert, sowie Rettungswagen und Notarzt angefordert.
Als die Beamten vor Ort eintrafen, konnten sie den 22-Jährigen schwer verletzt feststellen. Dieser wurde durch Rettungskräfte vor Ort medizinisch versorgt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Im Zuge der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der Fahrer den Pkw unter dem Einfluss von Alkohol geführt haben könnte. Daraufhin wurde eine doppelte Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt.
Der Pkw Audi war nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.
Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf etwa 6.500 Euro geschätzt. Die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.
Als die Beamten vor Ort eintrafen, konnten sie den 22-Jährigen schwer verletzt feststellen. Dieser wurde durch Rettungskräfte vor Ort medizinisch versorgt und zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus gebracht.
Im Zuge der Unfallaufnahme ergaben sich Hinweise darauf, dass der Fahrer den Pkw unter dem Einfluss von Alkohol geführt haben könnte. Daraufhin wurde eine doppelte Blutprobenentnahme angeordnet und durchgeführt.
Der Pkw Audi war nicht mehr fahrbereit und musste durch ein Abschleppunternehmen geborgen werden.
Der entstandene Sachschaden wird derzeit auf etwa 6.500 Euro geschätzt. Die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang dauern an.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern