Fahren ohne Fahrerlaubnis- Geldstrafe bezahlt
Bundespolizisten kontrollierten gestern Abend auf der B110 in der Ortslage Garz (Insel Usedom) einen 39- jährigen Polen.
Insel Usedom (ots) - Die fahndungsmäßige Überprüfung ergab eine Fahndungsausschreibung durch die Staatsanwaltschaft Rostock zur Festnahme / Strafvollstreckung wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,- EUR sowie 548,38 EUR Verfahrenskosten. Dadurch konnte er eine 10- tägige Freiheitsstrafe abwenden.
Der Mann zahlte die geforderte Geldstrafe in Höhe von 1200,- EUR sowie 548,38 EUR Verfahrenskosten. Dadurch konnte er eine 10- tägige Freiheitsstrafe abwenden.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern