Verlorener Reisepass deckt Unstimmigkeiten beim Visum auf
Ein vermeintlich routinemäßiger Besuch bei der Bundespolizeiinspektion Rostock führte am Montag (26. Oktober 2026) zu Ermittlungen gegen einen 68-jährigen armenischen Staatsangehörigen.
Rostock (ots) - Der Mann meldete den Verlust seines Reisepasses. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellten die Einsatzkräfte jedoch Unstimmigkeiten hinsichtlich seines Aufenthaltsrechts fest.
Die bulgarischen Behörden erteilten ihm ein Schengenvisum für einen Aufenthalt von insgesamt 16 Tagen. Laut dem europäischen Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES) reiste der 68-Jährige am 9. Oktober 2026 über den Flughafen Mailand in den Schengenraum ein. Zum Zeitpunkt der Kontrolle überschritt er die erlaubte Aufenthaltsdauer bereits um zwei Tage.
Weitere Ermittlungen begründeten den Verdacht der Visaerschleichung. Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte der Mann offenbar zu keinem Zeitpunkt nach Bulgarien zu reisen. Die Abweichung zwischen dem angegebenen Reiseziel und seiner tatsächlichen Reiseroute legte er nicht dar.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete Strafverfahren wegen des Verdachts der Visaerschleichung, der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts ein.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Im Anschluss setzten die Einsatzkräfte dem Mann eine Frist Deutschland zu verlassen.
Die bulgarischen Behörden erteilten ihm ein Schengenvisum für einen Aufenthalt von insgesamt 16 Tagen. Laut dem europäischen Einreise-/Ausreisesystem (Entry/Exit System, EES) reiste der 68-Jährige am 9. Oktober 2026 über den Flughafen Mailand in den Schengenraum ein. Zum Zeitpunkt der Kontrolle überschritt er die erlaubte Aufenthaltsdauer bereits um zwei Tage.
Weitere Ermittlungen begründeten den Verdacht der Visaerschleichung. Nach bisherigen Erkenntnissen beabsichtigte der Mann offenbar zu keinem Zeitpunkt nach Bulgarien zu reisen. Die Abweichung zwischen dem angegebenen Reiseziel und seiner tatsächlichen Reiseroute legte er nicht dar.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete Strafverfahren wegen des Verdachts der Visaerschleichung, der unerlaubten Einreise sowie des unerlaubten Aufenthalts ein.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Im Anschluss setzten die Einsatzkräfte dem Mann eine Frist Deutschland zu verlassen.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern