Schleusungsverdacht im Rostocker Überseehafen
Die Bundespolizei ermittelt gegen zwei ukrainische Staatsangehörige im Alter von 28 und 31 Jahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern.
Rostock (ots) - Die beiden Männer versuchten gestern (28. Oktober 2026) eine fünfköpfige Familie nach Skandinavien zu bringen. Darüber hinaus führten sie eine erhöhte Menge Bargeld mit sich, ihre Reise endete jedoch im Rostocker Überseehafen.
Zuvor verweigerten die dänischen Behörden den sieben Personen die Einreise in Gedser. Gegen 22 Uhr erreichte das Fährschiff erneut den Rostocker Überseehafen. Dort kontrollierten Bundespolizisten die Insassen des Fahrzeugs.
Bei den Reisenden handelte es sich neben den beiden Tatvervächtigen um vier aserbaidschanische Staatsangehörige im Alter von 13 bis 52 Jahren sowie einen 16-jährigen Ukrainer. Die Personen erfüllten nicht die erforderlichen Vorraussetzungen um nach Deutschland bzw. Schengen einzureisen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Rostock beschlagnahmten die Beamten bei den beiden Tatvervächtigen insgesamt 5.100 US-Dollar sowie rund 1.000 Euro als mögliche Erträge aus der Straftat.
Die geschleusten Insassen stellten ein Asylgesuch, anschließend leiteten die Einsatzkräfte sie an die zuständige Behörde weiter.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete ein Strafverfahren gegen die zwei Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern ein.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Zuvor verweigerten die dänischen Behörden den sieben Personen die Einreise in Gedser. Gegen 22 Uhr erreichte das Fährschiff erneut den Rostocker Überseehafen. Dort kontrollierten Bundespolizisten die Insassen des Fahrzeugs.
Bei den Reisenden handelte es sich neben den beiden Tatvervächtigen um vier aserbaidschanische Staatsangehörige im Alter von 13 bis 52 Jahren sowie einen 16-jährigen Ukrainer. Die Personen erfüllten nicht die erforderlichen Vorraussetzungen um nach Deutschland bzw. Schengen einzureisen.
Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Rostock beschlagnahmten die Beamten bei den beiden Tatvervächtigen insgesamt 5.100 US-Dollar sowie rund 1.000 Euro als mögliche Erträge aus der Straftat.
Die geschleusten Insassen stellten ein Asylgesuch, anschließend leiteten die Einsatzkräfte sie an die zuständige Behörde weiter.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete ein Strafverfahren gegen die zwei Tatverdächtigen wegen des Verdachts der Einschleusung von Ausländern ein.
Es gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern