Bundespolizei vollzieht Abschiebung nach Maure-tanien
Eine Personenkontrolle in der Nacht zum 4. November 2026 im Rostocker Hauptbahnhof führte unmittelbar zur Abschiebung eines 63-jährigen Mauretaniers in sein Heimatland.
Rostock (ots) - Bei der Kontrolle stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Rostock fest, dass die Ausländerbehörde des Landkreises Vorpommern-Greifswald bereits nach dem Mann suchte. Die anschließende Überprüfung im Ausländerzentralregister ergab, dass seine Aufenthaltsgestattung nicht mehr gültig war.
Die Beamten entdeckten bei der Durchsuchung seines Gepäcks einen versteckten mauretanischen Reisepass. Ein Busticket deutete darauf hin, dass der Mann erst am selben Tag aus Belgien nach Deutschland einreiste.
In Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde übernahm die Bundespolizeiinspektion Rostock die Organisation der Aufenthaltsbeendigung. Dabei stimmten sie sich unmittelbar mit dem Bundespolizeipräsidium und der Bundespolizeiinspektion Flughafen Frankfurt am Main V ab.
Die Rostocker Bundespolizisten brachten den Mann zum Flughafen. Dort stellten die Frankfurter Einsatzkräfte kurzfristig das erforderliche Begleitpersonal bereit.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
Der Mann trat am 5. November 2026 den Flug nach Mauretanien an, die Rückführung verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Die Beamten entdeckten bei der Durchsuchung seines Gepäcks einen versteckten mauretanischen Reisepass. Ein Busticket deutete darauf hin, dass der Mann erst am selben Tag aus Belgien nach Deutschland einreiste.
In Abstimmung mit der zuständigen Ausländerbehörde übernahm die Bundespolizeiinspektion Rostock die Organisation der Aufenthaltsbeendigung. Dabei stimmten sie sich unmittelbar mit dem Bundespolizeipräsidium und der Bundespolizeiinspektion Flughafen Frankfurt am Main V ab.
Die Rostocker Bundespolizisten brachten den Mann zum Flughafen. Dort stellten die Frankfurter Einsatzkräfte kurzfristig das erforderliche Begleitpersonal bereit.
Die Bundespolizeiinspektion Rostock leitete zudem ein Strafverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein.
Der Mann trat am 5. November 2026 den Flug nach Mauretanien an, die Rückführung verlief ohne besondere Vorkommnisse.
Quelle: Mecklenburg-Vorpommern